03.05.2018 - 16 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haush...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 03.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung (03)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Protokoll:
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Entlastung bereits im vergangen Jahr hätte erfolgen können. Bereits damals lag nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers vor. Trotzdem wurde seitens der Stadtratsmehrheit ein Gutachten für 3.800 Euro in Auftrag gegeben, ob Erstattungsansprüche gegen den Oberbürgermeister bestehen. Das Gutachten kam zum Ergebnis, dass dies nicht der Fall sei.
Sodann bittet der Vorsitzende um Vorschläge zur Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt. Weiter führt er aus, dass diejenigen Ratsmitglieder, denen im Jahr 2015 ein Geschäftsbereich zugewiesen war und die ihn als Oberbürgermeister vertreten hatten, an der Abstimmung nicht teilnehmen dürfen. Hiervon betroffen sind BM Pascal Rambaud und der 2. Beigeordnete Albrecht Hauck.
FV Dr. Breinig schlägt den Beigeordneten Markus Hauck als Vorsitzenden für diesen Tagesordnungspunkt vor. Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.
Der BG Markus Hauck übernimmt den Vorsitz und erkundigt sich nach Fragen zur Entlastung.
SM Behmann kritisiert in diesem Zusammenhang die Tore der KFZ-Werkstatt beim Betriebshof, diese seien in Abweichung zur Vorlage aus 2014 um 9.000 Euro teurer geworden. Darüber hinaus werde über einen Neubau des Betriebshofes diskutiert, so dass man sich diese Aufwendungen hätte sparen können.
Der Oberbürgermeister erwidert, dass eine Kostensteigerung aufgrund der Verwendung von Edelstahlbeschlägen zu einer Verteuerung geführt haben und nicht der spätere Einbau.
Sodann lässt der BG Markus Hauck über vorstehenden Beschlussvorschlag abstimmen. Danach übergibt er den Vorsitz wieder an den Oberbürgermeister.