03.05.2018 - 1 Verkauf von Altmaterial der Feuerwehr

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Ohne weitere Diskussion ergeht vorstehender Beschluss.

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Dem Verkauf von nicht mehr benötigtem Altmaterial der Feuerwehr laut den Erläuterungen wird zum höchstmöglich erzielbaren Verkaufspreis gemäß § 35 Nr. 17 i.V.m. § 95 Abs. 3 KSVG zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.