03.05.2018 - 11 Bestellung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Der Vorsitzende verweist auf die letztjährige Teilnahme beim Deutschen Nachhaltigkeitspreis. St. Ingbert sei eine der drei nachhaltigsten Städte mittlerer Größe in Deutschland. Man habe sich erneut beworben und weitere Punkte zum Thema Nachhaltigkeit vorgebracht. Es gäbe innerhalb der Verwaltung viel Kompetenz zum Thema Nachhaltigkeit. Einen Teil hiervon konnte man bei der Ausstellung zum Thema im Kuppelsaal des Rathauses drei Wochen lang sehen.

 

FV Berthold begrüßt die Einrichtung einer verwaltungsinternen Stabsstelle. Die Verwaltung sei bereits jetzt an der Belastungsgrenze angekommen, was die Mitarbeiter auch immer wieder äußerten. Nachhaltigkeit unterliege in diesem Zusammenhang auch immer Verwaltungszwängen. Hier solle jedoch mit der Anknüpfung an den Agenda-Prozess 21 das Ganze neu belebt werden. Insoweit solle hier eine "Freiraum" außerhalb der Richtlinienkompetenz des Vorsitzenden geschaffen werden, in dem das Know-how und die Innovationskraft der Bürger gebündelt werden solle. Die/der Nachhaltigkeitsbeauftragte/r solle hier Konzepte, Ideen und Innovationen für die nächsten 10 – 15 Jahre entwickeln, welche dann in die politischen Gremien einfließen sollen. Das Ganze ergänze sich, also die verwaltungsinterne Stabsstelle und der parallel laufende Prozess.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass auch innerhalb der Verwaltung Ideen frei und ohne Zwänge entwickelt und später umgesetzt würden. Letztlich seien es der Rat und alle Bürgerinnen, welche die Verwaltung mit Ideen versorgen würden, was im Übrigen auch so laufe.

 

FV Meier begrüßt grundsätzlich die zugrundeliegende Idee des Ehrenamtes, jedoch gäbe es zwei Änderungswünsche in Bezug auf den vorgelegten Satzungsentwurf. Zum einen solle frei von Partei- und Fraktionszwängen gearbeitet werden, so dass ein/e Mandatsträger/in eben gerade nicht bestellt werden könne und zum anderen auch seitens der Verwaltung ein Vorschlag unterbreitet werden könne.

 

FV Trittelvitz spricht sich gegen die Bestellung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten aus. Was die Verwaltung zum Thema Nachhaltigkeit zu leisten vermag, konnte man in der letzten Zeit sehen. Die Installation eines zusätzlichen Beauftragten bedeute, dass man den Mitarbeitern der Verwaltung "die Zeit stehle".

 

FV Schmoll begrüßt die Bestellung eines Nachhaltigkeitsbeauftragten. Er bezieht sich auf den Vortrag des FV Meier und führt für seine Fraktion aus, dass hier eine Bestellung von Mandatsträgern nicht ermöglicht werden sollte und der Verwaltung auch ein Vorschlagsrecht eingeräumt werden solle.

 

SM Thiel erinnert die Befürworter der "Bestellung von Mandatsträgern" an die Diskussionen zum Seniorenbeirat, denn dort hätte man gerade diese Option nicht zugelassen. Insoweit solle gleiches Recht für alle gelten.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über die nachfolgenden Änderungsanträge abstimmen:

 

  1. "Mandatsträger sollen von der Bestellung zum Nachhaltigkeitsbeauftragten ausgenommen werden".

 

Dieser Antrag wird 16 Stimmen dafür bei 22 Stimmen dagegen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

  1. "Die Verwaltung soll Vorschläge zur Bestellung machen können".

 

Dieser Antrag wird 16 Stimmen dafür bei 21 Stimmen dagegen und zwei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Sodann lässt der Vorsitzende über den vorstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Dem nachstehenden Satzungsentwurf wird zugestimmt.

 

Satzung der Mittelstadt St. Ingbert über die Bestellung einer/eines Beauf­trag­ten für Nachhaltigkeit

 

Aufgrund des § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsblatt I S. 840), hat der Stadtrat St. Ingbert in seiner Sitzung am TT.MM.JJJJ folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1 Ziele

 

(1)  Die Mittelstadt St. Ingbert hat sich als Biosphärenstadt zum Ziel gesetzt, das Thema nachhaltige Stadtentwicklung voranzutreiben, da dies die zentrale Zukunftsaufgabe für die heutige Generation und für künftige Generationen ist. Der Stadtrat versteht nachhaltige Stadtentwicklung als Querschnittsaufgabe an den Schnittstellen Umweltschutz und Lebensqualität, klimagerechte Energieversorgung und Mobilität, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Städtebau, Kultur, Bildung und Soziales, wirtschaftliche Entwicklung und solide Haushalte. Aus diesen Gründen wird vom Stadtrat eine Beauftragte/ein Beauftragter für Nachhaltigkeit bestellt. Die oder der Beauftragte knüpft an den St. Ingberter Agenda 21 –Prozess, der 1998 gestartet wurde, an und orientiert sich an den 17 Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der UNESCO vom September 2015. Sie/Er greift Vorschläge der Diskussion von „Stadt für Alle" auf. Die oder der Beauftragte transformiert die globalen Ziele der Agenda 2030 auf die kommunale Ebene St. Ingberts und entwickelt im Dialog mit Bürgerinnen/Bürgern und Arbeitsgruppen mittel- und langfristige kommunale Ziele für St. Ingbert. Planungshorizonte sind hier die Jahre 2030 und 2050.

 

§ 2 Bestellung und Abberufung

 

(1)  Der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert bestellt eine/einen Beauftragte/n für Nachhaltigkeit und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter.

 

(2)  Die oder der Beauftragte für Nachhaltigkeit muss Bürgerin oder Bürger der Stadt St. Ingbert im Sinne des § 18 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sein. Auch ein/e Mandatsträger/in kann zur/zum Beauftragten für Nachhaltigkeit bzw. zur/zum Stellvertreter/in bestellt werden.

 

 

(3)  Sie oder er ist ehrenamtlich tätig. Die Vorschriften des KSVG über die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit finden Anwendung mit Ausnahme der §§ 24 und 25 KSVG.

 

(4)  Über die Bestellung und Abberufung der/des Beauftragte/n für Nachhaltigkeit entscheidet der Stadtrat der Mittelstadt St. Ingbert auf Vorschlag einer der im Stadtrat vertretenen Fraktionen mit einfacher Mehrheit.

 

§ 3 Dauer der Amtszeit

 

(1)  Die/der Beauftragte für Nachhaltigkeit wird für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates bestellt. Sie/er kann jederzeit innerhalb der Wahlperiode bestellt oder abberufen werden. § 31 Abs. 1 Satz 2 KSVG gilt entsprechend.

 

(2)  Nach Ablauf der Amtszeit übt die/der Beauftragte für Nachhaltigkeit ihr/sein Amt bis zu einer Neubestellung weiter aus.

 

§ 4 Berichte und Stellungnahmen

 

Die/der Beauftragte ist verpflichtet, dem Stadtrat jährlich einen Bericht abzugeben. Die Verwaltung ist verpflichtet, mit der/dem Beauftragten zusammenzuarbeiten und sie/ihn bei der Planung von Projekten rechtzeitig einzubeziehen. Die oder der Beauftragte kann für die Ausschüsse und den Stadtrat zu den einzelnen auf der Tagesordnung stehenden Projekte bzw. Planungen Stellungnahmen abgeben.

 

§ 5 Budget

 

Die Verwaltung stellt der/dem Beauftragten für Nachhaltigkeit ein Budget zur Verfügung.

 

§ 6 Inkrafttreten

 

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

St. Ingbert, TT.MM.JJJJ

 

 

Hans Wagner

Oberbürgermeister

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 23

Ablehnung: 02

Enthaltung: 14

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Anlagen zur Vorlage