22.02.2018 - 12 Zukunft des Kreiskrankenhauses St. Ingbert

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Dem Vorsitzenden liegen keinerlei Informationen seitens des Saarpfalz-Kreises (Krankenhausträger) dahingehend vor, dass eine wie auch immer geartete Gefahr für den Standort St. Ingbert bestehe. Insofern sei es fraglich, ob eine solche Resolution Sinn mache. Klar sei jedoch, dass alle St. Ingberter Bürger ihr Krankenhaus behalten wollten.

 

FV Frank Breinig führt aus, dass der Rat schon über einige Resolutionen entschieden habe, deren Ursache aufgrund von Fremdfaktoren bestimmt war, insoweit sei dieser Antrag nicht ungewöhnlich. Gleichzeitig bedankt er sich bei den übrigen Ratsmitgliedern dafür, dass der Eilantrag durch deren positives Votum in die Tagesordnung aufgenommen werden konnte. Der Standort St. Ingbert wurde in den vergangenen Jahren ausgebaut und soll auch in Zukunft weiter ausgebaut werden. Hier soll auch der Standpunkt des Stadtrates zur Erhaltung des Kranken­haus­standortes St. Ingbert nochmals klargestellt werden.

 

SM Thiel vermisst die fehlende Teilnahme eines Vertreters des Saarpfalz-Kreises. Weiterhin bemängelt sie die Formulierung …"zum Beispiel mit dem Klinikum Saar­brücken". Die Verhandlungen seien diesbezüglich schon auf dem Weg und sie bittet, diese Formulierung (z. B.) zu streichen, da sie andernfalls dagegen stimmen werde.

 

FV Körner wirft ein, dass diese Formulierung gerade Sinn mache, da noch keinerlei Verträge abgeschlossen seien und die Verhandlungen immer noch scheitern könnten.

 

SM Straßberger schließt der Meinung des Vorredners an, da Kooperationen mit an­de­ren nicht ausgeschlossen seien.

 

Sodann verabschiedet der Stadtrat vorstehende Resolution.

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Der Stadtrat St. Ingbert begrüßt alle Anstrengungen zur Stärkung des Gesundheitsstandortes Sankt Ingbert; dazu zählt insbesondere das Kreiskrankenhaus, das sich in einem schwierigen Marktumfeld bewegt.

 

Eine Kooperation mit anderen Betreibern kann daher zur Stärkung des Standortes beitragen. Wichtig ist dem Stadtrat St. Ingbert, dass eine mögliche Kooperation, z.B. mit dem Klinikum Saarbrücken, aus Sicht des Kreiskrankenhauses auf Augenhöhe geschieht. Die Vertragsinhalte einer Kooperation müssen daher paritätische Stimmrechte zwischen den beteiligten Partnern in den künftigen Gremien eines Klinikverbundes vorsehen. Andernfalls droht auf der Zeitachse ein sukzessiver Verlust eines vollwertigen Krankenhausbetriebes in St. Ingbert.

 

Wichtig sind nicht nur jetzt zu schließende Vertragsinhalte, sondern auch das Einhalten der Vertragstreue. Dies ist eine Lehre aus eigenen, aber auch sonstigen Kooperationen im Gesundheitssektor. Der jetzige Vertrag muss klare Regelungen für den Fall von Vertragsuntreue zum Schutz des vollwertigen Krankenhausstandortes St. Ingbert enthalten. Eine Fusion zu Lasten des Standortes St. Ingbert lehnt der Stadtrat ab.

 

Selbstverständlich muss eine Kooperation, neben dem reinen Erhalt des Standortes, auch eine hohe Qualität der Patientenversorgung im Blick haben. Dies gilt für die medizinischen, ärztlichen, pflegerischen als auch organisatorischen Bereiche.

 

Eine erfolgreiche Kooperation kann zudem nur gelingen, wenn die Beschäftigten und die Gewerkschaften den Weg der Kooperation mittragen. Daher ist das Personal zeitnah in den Veränderungsprozess miteinzubinden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 37

Ablehnung: 01

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?SILFDNR=1615&TOLFDNR=20060&selfaction=print