22.02.2018 - 7 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.20...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Der Vorsitzende begrüßt den Wirtschaftsprüfer Frank Stutz (Wirtschafts­prüfungsgesellschaft W+ST Publica) welcher die Zahlen des Jahresabschlusses präsentieren und erläutert.

 

Der Wirtschaftsprüfer beginnt seine Präsentation mit der Vorstellung des Ergebnisses der Ja­hres­abschluss­prüfung des ABBS für das Jahr 2016. Zum Einstieg merkt er an "Wirtschaftsprüfer haben nach § 43 folgende der Wirtschaftsprüferordnung ihren Beruf und dies gilt natürlich insbesondere auch für gesetzliche Jahresabschlussprüfungen, unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich auszuüben. Berufliche Pflichtverletzungen werden geahndet, also von der Wirt­schafts­prü­fer­kam­mer als auch strafrechtlich. Da mich die Werkleitung in Person des Werkleiters Gerd Lang mit Schreiben vom 06.02.2018 zu der heutigen Sitzung eingeladen und gleichzeitig die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht vorgenommen hat, ist es überhaupt möglich, dass heute zum Jahresabschlussbericht Stellung genommen wird. Die Entbindung gilt für diese Sitzung und für Fragen der Stadtratsmitglieder. Ich möchte kurz die Gliederung vorstellen und auf den Prüfauftrag eingehen, das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2016, Art und Umfang der Prüfung, die Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung, die Vermögenslage zum 31.12.2016 sowie die Ertragslage 2016.

 

Die Werkleitung des ABBS erteilte mit Datum vom 31.05.2017 aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 27.04.2017 den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 unter Einbeziehung der Buchführung und die Prüfung des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2016. Der Prüfungsauftrag wurde erweitert um die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz; das ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, also die Werkleitung des Eigenbetriebes. Dieser Prüfungsumfang geht deutlich über das hinaus, was im Rahmen einer normalen Jahresabschlussprüfung erfolgt. Die Dokumentation der Prüfungsergebnisse, es wird die Ordnungsmäßigkeit der Organisation der Werkleitung sowie die Werksleitungsinstrumentarien geprüft, d. h. die Richtlinien, Planungswesen, Risikofrüherkennungssystem, interne Revision, Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung im Hinblick auf Übereinstimmung mit Gesetz, Satzung und auch die Vergaben werden hierbei geprüft. Es werden Prüfungshandlungen zur Vermögens- und Finanzlage sowie zur Ertragslage vorgenommen. Die Dokumentation der Prüfungsergebnisse erfolgt in Form eines detaillierten Fragenkatalogs nach den Prüfungsstandards 720 des Instituts der Wirtschaftsprüfer, welcher als Anlage 10 dem Prüfungsbericht beigefügt ist.

 

Im Rahmen der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz waren für das Wirtschaftsjahr 2016 keine Beanstandungen zu erheben. Es muss jedoch gestattet sein, einen Ausblick auf das Jahr 2017 zu geben. Hier wird es dazu kommen, dass es dort sehr wohl Beanstandungen geben wird, weil gegen die Eigenbetriebsverordnung des Saarlandes verstoßen worden ist, da der Jahresabschluss 2016 und der Wirtschaftsplan 2018 nicht fristgerecht vom Stadtrat festgestellt wurden. Die Hauptprüfung vor Ort wurde von August bis Oktober 2017 vorgenommen. Das erste unverbindlich Vorabexemplar des Prüfungsberichtes wurde 23. Oktober 2017 der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Die erste Besprechung beim Oberbürgermeister als Ausschussvorsitzendem fand am 27.10.2017 statt. Diese wurde dann vertagt auf die Schlussbesprechung am 8. November 2017, wozu auch das Landesverwaltungsamt eingeladen war, welches seine Teilnahme jedoch abgesagt hat. Daraufhin waren ja verschiedene Ausschuss-Sitzungen für die Beratung des Jahresabschlusses und des Wirtschaftsplanes geplant, also nach meiner Recherche der 21. November 2017, welcher verlegt wurde auf den 29. November 2017; dann stand der 7. Dezember 2017 im Raum, schließlich fand die Ausschuss-Sitzung am 23. Januar 2018 statt und heute die Stadtratssitzung, was nicht mehr mit der EigVO entspreche. Ich sehe hier kein Verschulden der Werkleitung, weil der Abschluss rechtzeitig vorbereitet und be­schluss­fähig war."

 

Der Vorsitzende fragt nach "hat dies irgendwelche rechtliche Konsequenzen?".

 

Herr Stutz (Wirtschaftsprüfer) fährt fort "ja, dies habe die rechtliche Konsequenz, dieser Mangel, es werde als Gesetzesverstoß dargestellt und solange der Wirtschaftsplan nicht beschlossen sei, sei der ABBS wie eine Kommune, deren Haushaltsplan nicht beschlossen ist, darf nicht über die Mittel verfügt werden, welche dort noch beschlossen werden. Sie dürfen nur die notwendigen Ausgaben tätigen und Kredite tilgen aber keine Investitionen vornehmen. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Regelungen in der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken zukünftig zutreffend dar. Dem Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2016 wird mit Datum vom 25. Oktober 2017 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Ausgangspunkt war die Prüfung der ebenfalls von der Wirtschafts­prü­fungs­ge­sell­schaft W+ST Publica geprüften Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebes (Anlagen 4 und 5). Die Eröffnungsbilanz stellt das Verzeichnis und die Aufstellung aller von der Stadt übernommenen Vermögensgegenstände und Werte und natürlich auf der Passivseite alle Verbindlichkeiten und Verpflichtungen dar. Wir haben dabei keine Feststellungen zu tref­fen oder Beanstandungen zu erheben. Die Positionen der Eröffnungsbilanz wurden lückenlos geprüft, also anders als bei einer Jahresabschlussprüfung, bei der naturgemäß keine lückenlose Prüfung vorgenommen werden kann, wurde die Eröffnungsbilanz lückenlos geprüft und es wurden alle Positionen nachgewiesen.

 

Die Jahresabschlussprüfung hat vom Umfang her eine andere Zielsetzung. Hier schaut man nach den Risiken und nimmt einen Risikobeurteilungsprozess vor. Hieraus wird die Prüfungsstrategie und die Prüfungsziele ermittelt. Das Anlagevermögen aus der Eröffnungsbilanz und in der Folge die zutreffende Abschreibung im Wirtschaftsjahr 2016. Die Umsatzerlöse und der Materialaufwand als wesentliche Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung. Der sonstige betriebliche Aufwand aufgrund der Verrechnungen die auch mit der Stadt stattfinden sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Anhang und im Lagebericht nach der zu beachtenden EigVO Saarland. Darüber hinaus umfassen die Prüfungshandlungen zur Erlangung der Prüfungssicherheit die Prüfungsnachweise im Wesentlichen durch Einzelfallprüfungen; hier insbesondere im Bereich der Rückstellungen, der Anlage-Zugänge, aber auch der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie analytische Prüfungshandlungen im Gewinn- und Verlustrechnungsbereich.

 

Die Werkleitung hat uns die berufsübliche Vollständigkeitserklärung gegeben und darin schriftlich bestätigt, dass alle relevanten bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse, Risiken und Abgrenzungen berücksichtigt wurden sowie alle Erträge und Aufwendungen in dem von ihr vorgelegten Abschluss enthalten sind. Weiterhin wurde erklärt, dass der Lagebericht hinsichtlich der erwarteten Entwicklung die wesentlichen Gesichtspunkte nach § 23 EigVO enthält. Die Bücher des Eigenbetriebs sind ordnungsgemäß geführt, die Belegfunktion ist voll erfüllt. Die Buchführung und die weiter geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Der von uns geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist ordnungsgemäß aus den Büchern und den sonst erforderlichen Aufzeichnungen entwickelt worden. Die Saldovorträge wurden korrekt aus der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2016 übernommen.

 

Vielleicht ganz wichtig, auch hier, das hatte ich im Werksausschuss schon thematisiert, berichtspflichtige Tatsachen aus sachverhaltsgestalteten Maßnahmen, oder wie das andere sagen <Zahlenspielereien oder Ähnliches> mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses, lagen nach dem Ergebnis unserer Prüfungshandlungen für den Prüfungszeitraum, d. h. für das Jahr 2016, nicht vor. Da lege ich ausdrücklichen Wert drauf! Dass die Zahlen vollständig belastbar sind und dass hier keine Gestaltungen getroffen wurden. Es wurde ein sehr vorsichtiger Jahresabschluss aufgestellt, in dem über 200.000 € eine Rückstellung eingebucht wurde. Das operative Ergebnis dieses Betriebes liegt bei 238.000 €, gemindert um eine Rückstellung von 200 TEUR aus Risikogesichtspunkten, so dass nur noch ein Jahresergebnis von 38.000 € übrigbleibt. Es wurden auch Erträge, die eigentlich dem Jahr 2016 zuzurechnen waren, im Abschluss aufgrund der späten Zurverfügungstellung nicht berücksichtigt.

 

Nun ein Blick zur Vermögenslage, das ist der Vergleich der 31.12.2016 zum 01.01.2016, also der Eröffnungsbilanz. Das Anlagevermögen war in der Eröffnungsbilanz mit Abstand das bedeutendste Position, fast 100 Prozent und ist auf 69.000 € zurückgegangen, weil der Betrieb sein operatives Geschäft aufgenommen hat. Die Veränderung der Sachanlagen um 187 TEUR ergibt sich aus Abschreibungen von 237 TEUR bei Abgängen von 4 TEUR und Zugängen von 54 TEUR. Die genaue Entwicklung des Anlagevermögens nach den einzelnen Positionen, wie die EigVO dies vorsieht kann der Anlage 1 I/4 des Anlagenachweises entnommen werden. Zum kurzfristigen Vermögen, also Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren ausschließlich aus dem operativen Geschäft und sind entsprechend der Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes auf 207 TEUR zum Bilanzstichtag angewiesen. Hier noch der Hinweis, da zum heutigen Tage noch kein Wirtschaftsplan vorliegt und die Gebührenfrage offen ist, konnte noch keine Abrechnung gemacht werden, also keine Abrechnung für das Jahr 2017 fertigen, was in Bezug auf die Akzeptanz des Betriebes bei den Bürgern nicht optimal ist. Die liquiden Mittel sind um 634 TEUR gestiegen, das genaue Zustandekommen ist zu ersehen aus Seite 18 des Prüfungsberichtes bzw. der Anlage 9.

 

Der Betrieb hat also liquide Mittel von 634 TEUR zum 31.12.2016. In Vorbereitung auf diese Sitzung habe ich mich nach dem Stand der liquiden Mittel zum 31.12.2017 erkundigt. Dieser liegt über 800 TEUR, d. h., der Eigenbetrieb verfügt über ausreichend liquide Mittel. Insgesamt ist die Bilanzsumme um 667 TEUR gestiegen. Nun ein Blick auf die Passivseite. Das Eigenkapital hat sich um den Jahresüberschuss von 39 TEUR auf 104 TEUR erhöht, die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus einer Kreditneuaufnahme von 883 TEUR bei 44 TEUR Tilgung. Hier ist dies im Zusammenhang mit kurzfristigen Fremdmitteln zu sehen, da es zu einer Umschuldung kam, die Darlehensverbindlichkeiten wurden aufgenommen, um einmal die Verbindlichkeiten gegenüber dem Entsorgungsverband Saar (EVS) aus der Übernahme der Gefäße (rund 565 TEUR) und darüber hinaus war der Investitionskostenzuschuss für das Wertstoffzentrum in Höhe von 318 TEUR abzulösen, so dass die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten zurückgegangen sind da sie in die oben angeführten langfristigen Verbindlichkeiten verschoben wurden. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt bestehen in Höhe von 1,09 Mio. EUR, welche sich um 105 TEUR vermindert haben. Die Zusammensetzung wurde auch von uns geprüft und ist absolut vertretbar und üblich gemacht worden. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt betreffen zum einen die Annuitäten aus den Darlehn, da dieses noch nicht abgeflossen war zum 31.12.2016 sowie 147 TEUR durch die Personalgestellung in den Monaten November/Dezember 2016 und 131 TEUR für die Betriebshofleistungen. Noch ein kurzer Hinweis zu den Rückstellungen. Hier finden sich 0 EUR in der Eröffnungsbilanz und 209 TEUR sind zum 31.12. zu verbuchen, einmal 9 TEUR für die Prüfung und andere ausstehende Rechnungen sowie 200 TEUR als Risikovorsorge für den evtl. Eigenkapitalausgleich infolge des Austritts der Stadt gegenüber dem EVS. Hier gibt es nach meinem Kenntnisstand zurzeit keine konkreten Forderungen. Jedoch war er vorzunehmen und wurde vorsichtig geschätzt und auch in die Bilanz eingestellt, d. h., hier wurde sehr vorsichtig bilanziert und man hat eine Risikovorsorge getragen. Alternativ hätte die Stadt auch klären können, da dies mit dem Austritt aus dem EVS zusammenhängt, dass diese die entsprechenden Zahlungen übernehmen würde, so dass es also nicht der Gebührenzahler tragen müsste, da dies sicherlich ein Bereich ist, über den man diskutieren kann.

 

Dann ein Blick auf die Ertragslage mit dem Verweis auf Anlage 8, also dem Plan/Ist-Vergleich. Es wurden Betriebserträge, im wesentlichen Umsatzerlöse in Höhe von 3,770 Mio. EUR erzielt, geplant waren 3,572 Mio. EUR. Diese entfallen im Wesentlichen auf den Restmüll mit 2,510 Mio. EUR, mit 731 TEUR auf den Biomüll und 296 TEUR auf Papier/Kartonage. Die Preise der letztgenannten Gruppe sind schwankend, wobei die beiden übrigen stabil sind, auch hinsichtlich der Mengenentwicklung.

 

Der Materialaufwand von 2,735 Mio. EUR, das sind die Vorauszahlungen an den EVS aus dem überörtlichen Beitrag mit rund 1,3 Mio. EUR, Aufwendungen für den Betriebshof mit 104 TEUR und Aufwendungen für Dritte mit 391 TEUR, so das sich insgesamt ein Rohertrag von 1,035 Mio. EUR ergibt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen waren mit 466 TEUR geplant, 518 TEUR sind es geworden. Hier sind im wesentlichen Kostenerstattungen an die Stadt für Gebäudekosten und IK-Technik mit 396 TEUR zu verzeichnen. Dies war im Ausschuss ein Thema, jedoch wurde seitens der Kämmerei hierzu eine E-Mail an das SM Mast übersandt, welche mittlerweile allen Stadtratsmitgliedern vorliegen müsste und insoweit geklärt ist, da dort dargestellt ist, wie die Verrechnungen, welche wir uns im Übrigen auch angeschaut und geprüft hatten, zustande gekommen sind.

 

Abschreibungen waren geplant mit 243 TEUR, im Ist stehen 240 TEUR, was man als Punktlandung bezeichnen kann. Der Zinsaufwand wurde vorsichtiger geplant mit jährlich 67 TEUR, im Ist stehen 38 TEUR. Dies macht ein Betriebsergebnis von 239 TEUR, welches der operative Betrieb erzielt hat. Dort geht ein neutrales Ergebnis ab einmalige periodenfremde Aufwendungen oder Erträge. Hier war ein Betrag von null Euro geplant, es gehen 200 TEUR ab als Zuführung für die Rückstellung der möglichen Eigenkapitalzahlung an den EVS, so dass im Saldo ein Jahresergebnis von 39 TEUR verbleibt, geplant waren null Euro. Beim überörtlichen Beitrag ist festzustellen, dass es eine Gutschrift des EVS von 22 TEUR gegeben hat, welche jedoch erst nach Prüfung und Erstellung des gesamten Zahlenwerkes für 2016 zugegangen ist. Bei rechtzeitiger Kenntnis und Einbuchung wäre das Ergebnis des ABBS um diesen Betrag verbessert worden.

 

Nicht zu berücksichtigen, dies möchte ich ausdrücklich betonen, dies war auch schon sehr früh ein Thema, sind die Gründungskosten. Das erste Mal am 08.11. danach in der Schlussbesprechung und es gab hierzu auch Telefonate und E-Mails. Sie wären auch in einer Gebühr nicht berücksichtigungsfähig. Ich mache dies seit 28 Jahren und ich habe noch nie bei einem Eigenbetrieb bei seiner Ausgliederung Gründungskosten berücksichtigt. Man darf auch nicht vergessen, die Stadt spart sich auch ein Defizit des Wertstoffzentrums, das in Zukunft voll gebührenfinanziert getragen wird. Sie bekommen die Zinsen die auf den Eigenbetrieb überstellt wurden, werden dem städtischen Haushalt anteilig erstattet. Sie haben Verwaltungskostenmitarbeiter die in der Betriebshof-Verrechnung enthalten sind, d. h., hier wird der städt. Haushalt entlastet. Ich kann es jetzt nicht genau belegen, die Kämmerei müsste dies genauer belegen können, man kann also sagen, die Gründungskosten haben sich bereits im ersten Jahr für die Stadt durch die Gründung des Eigenbetriebes amortisiert".

 

Sodann bedankt sich Herr Stutz für die Aufmerksamkeit und steht für die Fragen der Stadträte zur Verfügung.

 

Der Vorsitzende eröffnet die Fragerunde und merkt an, dass sicherlich sehr kontrovers diskutiert werden wird und dankt dem Wirtschaftsprüfer Stutz für die Aufstellung. "Es hat nie jemand behauptet, dass Sie die Zahlen manipulieren oder irgendwie verfälschen, sondern es gibt eben noch ein paar Gesichtspunkte, die eben in der Eigenbetriebsverordnung so nicht vorgesehen sind. Ich bin sicher das werden wir mit den nächsten Beiträgen in die Diskussion mit einwerfen".

 

Nun wird die Fragerunde eröffnet und das Wort dem BG Adam Schmitt erteilt und dieser führt Nachfolgendes aus:

 

"Lieber Oberbürgermeister, meine Damen und Herren, erst einmal möchte ich mich bei der Werksleitung bedanken und bei Herrn Stutz für diese sehr saubere Arbeit, die ja zum Teil angezweifelt worden ist von unserem Herrn Oberbürgermeister. Das ist nun alles geklärt, wir hatten auch Recht als Koalition, als wir gesagt haben, der Jahresabschluss sollte Ende letzten Jahres vorliegen. Der Oberbürgermeister saß auf den Daten ziemlich lange, hatte vielleicht noch Nachhilfebedarf, in jedem Fall hat sich das verzögert, ist aber jetzt auch egal, wichtig ist, der Start in den ABBS ist gelungen, der Haushalt ist entlastet, die Bürger werden entlastet, wieviel dies in Grundsteuermessbetragspunkten sich ausdrückt, darüber müsste man sich vielleicht nochmal unterhalten. Auf jedem Fall, wir hatten Recht auch gegen alle Anfeindungen unseres Oberbürgermeisters, die auch gegen mich gingen, ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, ich denke die Stadt und ihre Bürger können mit dem Ergebnis zufrieden sein. Damit will ich es auch belassen, nochmals vielen Dank an Herrn Stutz und Herrn Lang für die gute Arbeit."

 

Danach erteilt der Vorsitzende das Wort an den Fraktionsvorsitzenden Trittelvitz und dieser erklärt Folgendes:

 

"Herzlichen Dank Herr Oberbürgermeister, vielen Dank Herr Stutz für ihr Ausführungen, die insgesamt nachvollziehbar waren. Sie haben an einer Stelle den Eindruck auf die Bürger erwähnt, das hat mich dann doch etwas nachdenken lassen, insbesondere deshalb, wenn mich die Bürger fragen, was habe ich denn 2015 bezahlt, als Summe der Bürger der Mittelstadt St. Ingbert und was habe ich 2016 -darüber reden wir im Moment- bezahlt an Müllkosten. Dann muss ich dem Bürger sagen 478 TEUR sind 2016 mehr an Müllgebühren bezahlt worden. So, das gehört, sie haben Recht, nicht in den Abschlussbericht des Wirtschaftsprüfers, aber genau das ist das, was die Bürger von uns wissen wollen; was hat mich das gekostet".

 

FV Berthold wirft in den Raum, der Fraktionsvorsitzende möge diese Zahl erläutern, man wisse nicht, wo diese herrührten.

 

Der FV Trittelvitz führt fort:

"Die kann ich gerne erläutern. Die Gebühreneinnahmen der Stadt über den EVS betrugen 2,761 Mio. EUR. Die Gebühreneinnahmen der Stadt in 2016 über den ABBS lagen bei 3,24 Mio. EUR. Das kann man ausrechnen, es sind 478.179 EUR, die der Bürger mehr bezahlt.

 

Zwischenrufe aus dem Stadtrat erkundigen sich danach, ob der Wirtschaftsprüfer zu den soeben gemachten Zahlen Stellung beziehen könne.

 

Herr Stutz merkt an: "ich weiß nicht, ob hier Äpfel mit Äpfeln oder Äpfel mit Karotten verglichen werden, dies müsste man genau analysieren. Mir liegen keine Zahlen der Vorjahre vor".

 

Sodann erteilt der Vorsitzende das Wort an das Stadtratsmitglied Schweitzer. Diese erklärt Folgendes:

 

"Vielen Dank für ihre Vorträge, aber wir von der SPD-Stadtratsfraktion sind da auch nicht so einverstanden, Zahlen sind immer so gut wie man sie macht. Meiner Meinung nach haben sie sie sehr gut gemacht, aber sie entsprechen nicht den Tatsachen".

 

Ihr Redebeitrag wird kurzfristig durch ein bedauerndes "Ooooohhhhh…" aus Seiten der Koalition unterbrochen.

 

Danach fährt das SM Schweitzer fort:

"Tut mir leid, aber aus folgenden Gründen. Was der FV Trittelvitz gesagt hat habe ich zu Anfang auch gesagt. Ich habe es am eigenen Leibe verspürt, meine Müllgebühren sind gravierend in die Höhe gegangen, das kann ich gerne belegen. Was nicht berücksichtigt wurde hier in den Zahlen, also zuerst einmal so gesagt, wir haben kein Darlehn aufnehmen müssen oder noch nicht gehabt, als wir keinen Eigenbetrieb gegründet haben. Jetzt haben wir ein ordentliches Darlehn, das wir unserer nachfolgenden Generation hinterlassen; Punkt 1. Punkt 2, wir haben vom EVS sehr viel Geld erhalten, jährlich gesehen. Ich kann mich auch an die Summe erinnern, was das war, die wurde ja im Stadtrat mal genannt, aber über Summen sprechen wir jetzt allerdings nicht. Wir haben den Wertstoffhof bezuschusst gekriegt, wir haben die Personalkosten bezuschusst gekriegt, wir haben sonstige Kosten bezuschusst gekriegt, d. h., wir hatten eigentlich Einnahmen, außerdem wurden die Gebühren vom EVS erhoben, wir mussten kein Personal dafür zur Verfügung stellen, d. h., die haben alles abgewickelt, was abzuwickeln war. Die Kosten die wir hatten wurden teilweise oder zum größten Teil auch vom EVS übernommen, soviel ich weiß und dann haben wir noch eine Gebühr erhalten für Personalkosten, also Abfallberater und so weiter, die wir zur Verfügung gestellt haben. Das heißt, unsere Bilanz als Stadt St. Ingbert war eigentlich klasse, und was haben wir jetzt, jetzt haben wir hier eine tolle Aufstellung, wir haben dem Bürger, wie der Herr Trittelvitz gesagt hat, 480 TEUR mehr abgeknöpft. Dann ihre Bilanz kann ja aus dem Grund schon nicht stimmen, weil ja die Gründungskosten da gar nicht mit drin sind. Wenn sie die Gründungskosten da mit reinrechnen müssten und wenn sie, dann hätten wir da schon mal dann keine positive Bilanz, dann würde die Bilanz anders aussehen. Außerdem haben wir uns informiert und wir monieren auch die Personalkosten die sind unserer Meinung nach auch nicht drin. Dann möchte ich nicht wissen, was sie als Wirtschaftsprüfer jetzt gekriegt haben, wenn ich dieser Betrag den ich kenne von unserem früheren Betrieb, wenn man den mit reinrechnet zusätzlich diese Personalkosten die wir noch moniert haben, dann tut's mir wirklich leid, aber dann kann ich hier nicht klatschen, vielen Dank".

 

Der Vorsitzende merkt nun zum Ende des Redebeitrages an:

"Nee, um das mal klarzustellen, der Herr Stutz hat sich genau an die Regelungen der EigVO gehalten und hat die Zahlen die 2016 natürlich angefallen sind, ins Verhältnis gestellt; es ist eben so. Also die 107 TEUR Gründungskosten die in 2015 entstanden sind, haben nach dieser Verordnung eben nicht reingerechnet zu werden, das hatte der Prüfer ja vorhin erwähnt."

 

Sodann nimmt der Frank Stutz (Wirtschaftsprüfer) zu den vorstehenden Ausführungen des SM Schweitzer Stellung:

 

"Ich möchte jetzt mal ganz kurz" <er wird vom SM Schweitzer kurz unterbrochen>

 

Der Vorsitzende wirft ein "Sie haben sich korrekt verhalten, dies kann man feststellen".

 

Weiter entgegnet der Wirtschaftsprüfer "Stellung nehmen, sonst brauche ich auch nicht zu kommen. Also der Punkt ist, unser Honorar, das hier bei diesem Betrieb definitiv nicht auskömmlich ist, weil normalerweise eine Teilnahme an einer Stadtratssitzung nicht mehr erforderlich ist, wenn der Werksausschuss mit Mehrheit entschieden hat, beträgt genau, es da noch eine Nachberechnung geben, aber vorgesehen ist eine Rückstellung von 9.662 EUR. Dann möchte ich Sie bitten zu konkretisieren was sie damit meinen, dass die Zahlen, wie das auch immer ausgedrückt haben, weil dann gebe ich das direkt unserer Rechtsabteilung weiter, ich verwahre mich hier, dass hier eine Bilanzmanipulation stattgefunden hat oder irgendwie hier Zahlen dargestellt wurden. Dann nennen Sie hier bitte Ross und Reiter und nicht immer nebulös ich verwehre mich gegen solche Aussagen".

 

Der Vorsitzende greift erneut schlichtend ein und erklärt "ich darf das jetzt abkürzen und konkretisieren. Es ging um die 107 TEUR Gründungskosten im Jahr 2015, das hat sie gemeint und nichts Anderes".

 

Sodann entgegnet der Wirtschaftsprüfer Stutz "die haben nichts darin zu suchen".

 

Es wird etwas tumultartig laut im Ratssaal und FV Berthold wirft hierzu etwas ein und wird vom Vorsitzenden darauf verwiesen, hier nicht dazwischenzureden, sonst müsse er anfangen, Ordnungsrufe zu erteilen.

 

Weiter merkt der Vorsitzende nachdem erneut Zwischenrufe hörbar werden

"wir haben das geklärt, wir haben das eben geklärt, es ging um diese 107 TEUR". Wieder wird der Vorsitzend durch Zwischenrufe aus den Koalitionsreihen unterbrochen und erklärt: "Also ich fange jetzt wirklich an bei Zwischenrufen Ordnungsrufe zu erteilen".

 

Aus Richtung der Koalition werden Rufe laut wie "Ungeheuerlich, machen Sie doch".

 

Der Vorsitzende nun:

"Beim nächsten Zwischenruf gibt's die ersten Ordnungsrufe. Wir diskutieren hier sachlich, es wird hier sachlich diskutiert; Frau Schweitzer möchte sich auch entschuldigen".

 

Er wird sodann von der Aussage des SM Schweitzer "nein das mache ich nicht", gemeint war sich entschuldigen, unterbrochen, was zu einem mittellauten Gelächter im Saale führt.

 

Der Vorsitzender erneut:

"ich betone jetzt noch einmal, dass nach den Regeln und Richtlinien der Eigenbetriebsverordnung dieser Jahresabschluss aufgestellt wurde und diese 107 TEUR aus 2015 sind hier natürlich nicht eingerechnet worden, weil sie nicht eingerechnet werden dürfen. Sie sind zwar entstanden und sie müssen von der Stadt getragen werden. Im privatrechtlichen Bereich, bei normalen Betrieben, würde es anders aussehen, aber im kommunalen Bereich gibt es wohl diese Gebührenrichtlinien und danach ist dieser Jahresabschluss festgestellt worden".

 

SM Schweitzer erklärt:

"Ich möchte mich nicht entschuldige, ich stehe zu dem was ich sage, aber das soll ja nicht heißen, dass sie jetzt hier was Falsches aufgestellt haben. Die Zahlen die sie geliefert kriegen, die haben sie hier verwandt. Okay, so, aber was dahintersteckt, das habe ich damit gemeint und wenn die Zahlen wirklich so gut wären und sich die Bürger nicht beschweren dürften, dann hätte ich nicht mehr Müllgebühren als ich jetzt habe, also wie vorher beim EVS. Für mich war dieser Austritt das Blödeste was man machen konnte".

 

 

Der BG Schmitt wirft in den Raum "die ist Mitarbeiterin des EVS".

 

Der Oberbürgermeister erteilt sodann den 1. Ordnungsruf gegen den BG Adam Schmitt.

 

SM Schweitzer weiter: "wir sind zu früh beim EVS ausgetreten, sie wissen und der Werksleiter weiß es, dass wenn wir hier noch 1 Jahr gewartet hätten, dass wir an dem Geld vom EVS da partizipiert hätten, das haben wir nicht gemacht, wir mussten das Hals über Kopf abbrechen. Dann finde ich es auch lächerlich, wir sind ja auch weiterhin im EVS drin. Wir sind mit läppischen 20 %, das ist lediglich die Müllabfuhr, da ausgetreten; mit 80 % sind wir ja da noch drin. Nur damit wir einem Stadtratsmitglied hier gerecht wurden, wurde das gemacht. Für den Bürger ist es nicht positiv und da können sie mir erzählen was sie möchten, vielen Dank".

 

Der Vorsitzende übergibt das Wort an den Wirtschaftsprüfer Stutz. "Zunächst möchte ich klarstellen, dass es Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist, einen Jahresabschluss zu prüfen und nicht zu beurteilen, ob die Ausgliederung des ABBS sinnvoll war oder nicht. Es wurde eine politische Entscheidung getroffen und dann wurde ein Eigenbetrieb gegründet und ausgegliedert. Unsere Arbeit beschränkt sich nicht darauf zu schauen, ob das was uns vorgelegt wird richtig ist, wir prüfen sehr wohl auch die Vollständigkeit, schauen uns Risiken an und ich meine, bitte konkretisieren sie das nochmal, das habe ich durchaus ernst gemeint. Sie haben in den Raum gestellt, dass auch die Personalkosten, die Betriebshofkosten nicht stimmen dann möchte ich jetzt wissen, wo die nicht stimmen sollen, die habe ich mir persönlich angeguckt. Ich war hier 2 Wochen lang mit einer Kollegin vor Ort. Das sind Vorwürfe, die sind einfach nicht haltbar. Dagegen verwehre ich mich auch massiv und wenn Sie sie aufrecht halten, dann werde ich das Ganze prüfen lassen, inwieweit gegen Sie auch strafrechtliche Schritte eingeleitet werden.".

 

Sodann erschallt applaudierendes Bänke-Klopfen von Seiten der Koalition.

 

Der Vorsitzende ermahnt zur Ordnung:

"Ich bitte um Ruhe, soweit müssen wir jetzt nicht gehen. Sie haben nach den Zahlen geprüft und die Zahlen aufgestellt die ihnen zur Verfügung gestellt wurden, Ihnen macht niemand einen Vorwurf, um dies einmal klarzustellen. Wir kommen jetzt einmal zu den anderen Zahlen, die der FV Trittelvitz und auch SM Schweitzer angedeutet haben. Was hat es mit den Summen zu tun, die vorhin genannt wurden. Der EVS hat uns im Jahr 2015 für das gleiche Jahr".

 

Es wird unruhig im Saal und der Vorsitzende muss seine vorstehenden Ausführungen beenden, da ein Geschäftsordnungsantrag seitens der CDU-Stadtratsfraktion gestellt wird.

 

Der BG Markus Hauck stellt den GO-Antrag sich an die Tagesordnung zu halten, da der Rat zu beschließen habe über den Jahresabschluss des ABBS des Wirtschaftsjahres 2016 und zwar ob der Abschluss stimmt. Nicht Inhalt sei, darüber politisch zu diskutieren, was jetzt schon stundenlang gemacht wurde, ob der Austritt aus dem EVS sinnvoll oder nicht sinnvoll war. Nach vorgelegter Tagesordnung soll die Werkleitung des ABBS entlastet werden und sonst nichts. Man könne gerne in der Zukunft unter einem entsprechenden Tagesordnungspunkt die politische Diskussion des Austritts diskutieren.

 

Der Vorsitzende merkt an:

"Wir haben die Fragerunde eröffnet und dann sind außer Fragen auch noch Statements gekommen, das ist in Ordnung, hatten wir sonst auch zugelassen. Es ist jetzt ein wenig langwierig, ist ganz klar. Möchten sie also keine Erklärung wie sich die Zahlen von 2, 7 und 3,4 Mio. EUR zusammensetzen – Möchten sie keine Erklärungen? ".

 

Die Fragerunde gegenüber dem Wirtschaftsprüfer wird fortgesetzt.

 

FV Körner "Zunächst ein Wort zum SM Schweitzer. Sie werden zwar auf mich jetzt nicht hören, ich würde ihnen aber dringend raten, auf ihre Parteikollegin zu hören, eine Entschuldigung ist aus meiner Sicht angebracht.  Herr Stutz und Herrn Lang möchte ich ausdrücklich danken für das Vorgetragene, das hört sich doch alles super an, insbesondere das, was der Werkleiter zu vertreten hat. Sie haben auch viele Dinge erläutert, doch tatsächlich hier durchs Haus gegeistert sind; die teilweise in Facebook ausgetragen wurden, nur um den Betrieb von Beginn an schlecht zu reden. Sie haben vieles hier sehr sachlich dargestellt. Das dürfte dem ein oder anderen Kritiker normalerweise zu denken geben. Der ABBS ist vermutlich der am besten geprüfte kommunale Betrieb des Saarlandes. Ich dachte ja anfangs, Sie Herr Oberbürgermeister wären ein Kritiker des Betriebes, aber tief in ihrem Herzen, auch wenn Sie es selber noch nicht so wissen, haben Sie die Leidenschaft für den Abfallbetrieb entdeckt. Anders sind ihr Enthusiasmus und ihre Leidenschaft auf Herz und Nieren zu prüfen das alles läuft, nicht zu erklären. Dazu jetzt aber trotzdem eine Frage. Wir wollten ja den Jahresabschluss im alten Jahr feststellen. Da hatten Sie gesagt, nein das können wir noch nicht machen, der Lagebericht muss noch verändert werden. Was hat sich jetzt denn am Lagebericht verändert? Es ist aus meiner Sicht nichts Anderes drin als das, was uns damals auch schon vorgelegen hat. Und Chapeau, es ist wohl einer der besten kommunalen Betriebe, denn positive Ergebnisse bereits im 1. Jahr sind eher eine Seltenheit. Die positiven Ergebnisse im 2. Jahr sind ja durchaus beachtlich. Insofern eine klasse Leistung und Sie können froh sein, einen Werkleiter in der Güte eines Herrn Lang an ihrer Seite zu wissen. Für die Familienpartei halte ich fest, es ist ein super Ergebnis, ein schöner Erfolg, die Gebührensenkung hat der BG Hauck bereits angesprochen, wird kommen. Dies wird die Bürger entlasten, der Haushalt wird sechsstellig entlastet und die Umwelt auch. Ich weiß nicht, was es da immer schlecht zu reden gibt."

 

Der Vorsitzenden führt aus: "Wie wir gehört haben sind wir hier nicht in einer Diskussionsrunde, Geschäftsordnungsantrag ist gestellt, Sie dürfen Fragen stellen, diese werden beantwortet. Wir werden dann über die Pressemitteilungen alles andere klären. Anfangs sollte der Lagebericht in Zusammenarbeit zwischen mir und dem Herrn Lang aufgestellt werden. Ich war ja nun mal einer der sehr kritisch und kleinteilig in die Details reingehen wollte. Ich hatte die Zeit leider nicht und dann hat sich noch herausgestellt, dass ich für den Lagebericht gar nicht zuständig bin. Der Lagebericht liegt in der alleinigen Zuständigkeit des Werkleiters und ich habe da überhaupt nicht reinzureden. Aber dies musste erst über die Eigenbetriebsverordnung noch geklärt werden, als dies klar war haben wir den regulären Verwaltungsweg eingehalten. Es hat sich dann diese Verzögerung ergeben, weil ja nicht jede Woche eine Ausschusssitzung stattfindet und deswegen kam es zu dieser Verzögerung. Es gibt aber sehr wohl Erkenntnisse die ihre Sicht der Dinge als falsch darstellen. Ich darf ja nicht darauf eingehen".

 

Der FV Berthold unterbricht den Vorsitzenden mit den Worten "halten Sie es für richtig, als Oberbürgermeister an der Spitze der Verleumder zu stehen".

 

Der Vorsitzende entgegnet: "was unterstellen Sie mir denn da, ich liefere klare Zahlen".

 

Der FV Berthold unterbricht den Vorsitzenden.erneut "Sie sitzen dort auf diesem Platz".

 

Der Vorsitzende unterbricht den Wortbeitrag des FV Berhold "Herr Berthold, Sie fallen mir ins Wort, Sie fallen mir gerade wieder ins Wort. Ich war am Reden, muss ich auch Ihnen den 1. Ordnungsruf heute erteilen? Ich habe niemanden verleumdet, ich liefere Zahlen, die sie ja heute nicht hören wollen, was wir gerade gehört haben, dann werden diese über Pressemitteilungen kommuniziert. Und dann werden sie sehen, wie sich das Ganze von einem ganz anderen Licht darstellen wird."

 

Sodann erteilt der Vorsitzende das Wort an den Fraktionsvorsitzenden der CDU-Stadtratsfraktion.

 

FV Breinig entschuldigt sich bei Herrn Stutz für das Verhalten einiger Mitglieder des Stadtrates, er hätte dies ja bereits schon im Ausschuss erleiden müssen, es sei dort schon ein "ziemlich peinliches Spiel" gewesen. Dies sei nicht notwendig und der BG Adam Schmitt hätte bereits ausgeführt, dass hier sachlich und konstruktiv für die Bürgerinnen und Bürger gearbeitet werde. Daher gehe sein Dank an den Werkleiter Lang, welcher bei der Eröffnungsbilanz eine Punktlandung hingelegt habe, was nun in der Praxis eher unüblich sei.

 

Weiterhin merkt er in Richtung des SM Schweitzer an, sie solle nicht jedem glauben, der aus intellektueller oder charakterlicher Missgunst irgendwelchen Mist in die Welt setze. Man könne sicher mit den Beteiligten reden und Sachen klären.

 

Sodann stellt FV Breinig für die CDU-Stadtratsfraktion fest, dass das ganze Unternehmen ein Erfolg sei. Das Ziel, den städtischen Haushalt zu entlasten sei erreicht worden. Der Kämmerer habe dies entsprechend der vorliegenden Unterlagen bestätigt. Darüber hinaus wurde das Ziel verfolgt, die Leistungen zumindest mittelfristig für die Bürger günstiger anbieten zu können. Die Gebühr für Biomüll sei im ersten Jahr um 25 % gesenkt worden und nun stehe eine Senkung der Restmüllgebühren von rund 10 % im zweiten Jahr im Raum. Wenn man hierzu im Vergleich die Erhöhungen der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Niederschlags- und Abwassergebühren sähe, so sei er ABBS der einzige Betrieb, der die Gebühren senke.

 

In Richtung des Vorsitzenden merkt er an, dass dessen Veröffentlichungen im sozialen Netzwerk Facebook wie "Kosten werden bewusst verschwiegen ... der Ausstieg nach Wunsch der Mehrheitskoalition positiv dargestellt .. warten wir auf den Ausschuss und die unangenehmen Fragen zu vertuschten Kosten und Fakten". Dies sei nichts Anderes als der verblümte Hinweis auf eine Bilanzfälschung.

 

Der Vorsitzende entgegnet und verbittet zugleich zu behaupten, er hätte etwas von Bilanzfälschung geschrieben. Es gehe hier inhaltlich um die 107.000 Euro welche 2015 als Gründungskosten entstanden seien, aber nicht in den Jahresabschluss 2016 eingerechnet wurden.

 

FV Breinig bezieht sich auf die Presseerklärung des Vorsitzenden in der heutigen Ausgabe der Saarbrücker Zeitung. Dort heißt es " „Aufgrund fehlender Rechts­vor­schriften über die Führung von Eigenbetrieben konnten wir die Grün­dungs­kos­ten nicht in der Gebührenkalkulation berücksichtigen". Diese Aussage hält der FV Breinig nach dem heutigen Sachvortrag für falsch.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass die Rechtsvorschrift etwas Anderes sage, so dass die Kosten nicht bilanziert werden können.

 

FV Breinig hakt nach und stellt fest, dass keine Rechtsgrundlagen fehlen, sondern dass diese vielmehr eine solche Bilanzierung nicht zuließen.

 

Der Vorsitzende verweist auf die normale Bilanzierung in der freien Wirtschaft, denn dort würden diese Gründungskosten in die Bilanz eingerechnet werden, nach der Eigenbetriebsverordnung würde dies gerade nicht erfolgen; dies sei der Unterschied.

 

FV Breinig stellt fest, dass es sich hierbei doch nicht um fehlende Rechtsvorschriften handele. Der Vorsitzende entgegnet, dies seien andere Berechnungen als in der freien Wirtschaft.

 

Sodann führt der Vorsitzende aus, dass der EVS im Jahre 2015 von den St. Ingberter Bürgern 2,76 Mio. Euro Abfallgebühren erhalten habe, wovon die Stadt St. Ingbert nochmals 55.000 Euro als Personalkosten (Rückerstattung) erhalten habe. Eine Minderheit habe für den Verbleib im EVS für das Jahr 2016 votiert, da dieser die Gebühren nicht erhöht habe. Durch den Mehrheitsbeschluss wurden die Gebühren für die Bürger im Jahre 2016 erhöht. Der ABBS hat im Rechnungsjahr 2016 Gebühren in Höhe von 3,24 Mio. Euro erhoben und dies, obwohl eine Masse von 40 Tonnen Restmüll und 750 Tonnen Biomüll weniger "produziert" wurde. So sei durch die Gründung des ABBS für das Jahr 2016 eine Mehr an Gebühren i. H. von 480.000 € erhoben worden, als wenn man im betreffenden Jahr Mitglied im EVS geblieben wäre. Dies seien die Zahlen, welche zu Beginn der Diskussionsrunde genannt worden seien. Der EVS hat erst für das Jahr 2017 die Gebühren erhöht, insoweit sei es für die St. Ingberter Bürger besser gewesen, den Austritt für das Jahr 2017 zu fassen. Dies sei auch wesentlicher Inhalt der heutigen Presseerklärung (Saarbrücker Zeitung) gewesen.

 

Werkleiter Lang spricht sich in seinem Plädoyer dafür aus, nun endlich in die Zukunft und nicht in die Vergangenheit zu blicken. Für die Jahre 2017/2018 ist der Eigenbetrieb gut aufgestellt. Auch wenn der Start des Betriebes etwas holprig verlaufen sein mag, so wurden hier 34 Cent/kg Restmüll und beim EVS 31 Cent erhoben. Jedoch wurde schon nach einem Jahr des Betriebes der Bioabfall auf 12 Cent/kg reduziert. Die im Grunde erzielten Gewinne von 238 TEUR in 2016. Aufgrund des Zwischenberichtes für das Jahr 2017 ist von einem Ertrag in Höhe von 380 TEUR auszugehen. Insoweit ist das Ganze als Paket zu sehen (für die Jahre 2016/2017/2018). Insoweit wird auch vorgeschlagen, den Restmüll je Kilogramm um 3 Cent auf 31 Cent/kg zu senken. Nach derzeitiger Kenntnislage sieht es so aus, dass auch für die Jahre 2019/2020 eine weitere Gebührenreduzierung vorgenommen werden könne. Insoweit bedauere er die Beiträge zur Thematik auf Facebook, welche sich gegen ihn als Person richteten.

 

Der Vorsitzende merkt an, dass es sich bei den Facebook-Erklärungen nicht um den Werkleiter Lang ginge, sondern vielmehr um die Darstellung verschiedener Zahlen, was er vorstehend bereits ausgeführt habe.

 

Werkleiter Lang verweist nochmals auf die Wortbeiträge "Manipulation … arglistige Täuschung…"; diese Äußerungen seien nicht in Ordnung.

 

SM Wendel bedauert, dass der Stadtrat zu Beginn des Amtsantrittes dem Vorsitzenden keine Mittel zum Besuch eines Personalführungsseminares bereitgestellt habe.

 

Der Vorsitzende verweist auf seine 30-jährige Tätigkeit als selbständiger Unternehmer, in der er mit vielen Mitarbeitern gearbeitet habe.

 

FV Berthold wirft dem Vorsitzenden vor, seine Position als Vorsitzender auszunutzen, indem er Kommentare in den Raum werfe und seine im Raum befindlichen "Anhänger" anstachele um gleichzeitig die Zahlen in Misskredit zu bringen. So hätte er vom Vorsitzenden etwas mehr Größe erwartet, indem dieser …

 

 –der Vorsitzende entgegnet, dass er nun dem FV Berthold das Wort entziehe-

 

… er das SM Petra Schweitzer nicht zur Ordnung gerufen habe, welche als ehemalige Mitarbeiterin des EVS ungeheuerliche Unterstellungen gegen den Wirtschaftsprüfer vorgebracht habe.

 

Der Vorsitzende spricht nun den ersten Ordnungsruf gegen den FV Berthold aus, da dieser nun persönlich werden würde. Wenn er nun nicht aufhören würde zu reden, so müsse der FV Berthold nach dem 3. Ordnungsruf rausmarschieren. Erneut spricht der Vorsitzende den 1. Ordnungsruf gegen ihn aus.

 

Sodann richtet der FV Berthold eine Frage an den Kämmerer, nämlich in welcher Höhe der städtische Haushalt durch die Einrichtung des ABBS entlastet würde.

 

GB Detemple erläutert, dass im städtischen Ergebnishaushalt 2015 das Defizit 114.000 EUR betragen habe, zuzüglich interner Zinserträge in Höhe von 34.000 EUR, also insgesamt 148.000 €. Weiterhin erhalte der städtische Finanzhaushalt einen Tilgungszuschuss in Höhe von 105.000 EUR.

 

FV Berthold erkundigt sich bei Herrn Hansen danach, warum die heutige Thematik nicht bereits im Dezember 2017 auf der Tagesordnung der Stadtratssitzung gestanden habe. Er könne aufgrund der vorgelegten Zahlen nicht erkennen, was damals hätte Anders sein können. Er fühle sich vom Vorsitzenden an der Nase herumgeführt, da man das Ganze bereits im Dezember 2017 hätte verabschieden können. Für seine Fraktion stellt er fest, dass bereits das erste Jahr des ABBS erfolgreich verlaufen sei und die Werkleitung sowie der Kämmerer hätten sauber gearbeitet. Die Verwaltungsspitze versuche über die Presse und entsprechende Berichte das Ganze in Misskredit zu bringen, der Vorsitzende verhalte sich "scheinheilig". Im Übrigen könne ihn dieser nun auch rauswerfen.

 

Der Vorsitzende entgegnet, es gäbe Zahlen welche man nicht leugnen könne, nämlich die Tatsache, dass die Bürger im Jahre 2016 mit 480 TEURO zusätzlich belastet worden seien.

 

BG Markus Hauck bedauert, sich hier fremd schämen zu müssen für einige Mitglieder des Stadtrates und einige Mitarbeiter der Verwaltung und stellt nochmals den Geschäftsordnungsantrag <Ende der Diskussion> und Abstimmung über die Thematik. Gleichzeitig merkt er für die beiden folgenden Tagesordnungspunkte < Entlastung der Werkleitung des ABBS bezüglich des Wirtschaftsjahres 2016> und < Wirtschaftsplan 2018 und Investitionsplan 2018 – 2021 des ABBS> an, dort keinerlei Grundsatzdiskussion zu eröffnen, ob der Ausstieg aus dem EVS zum Januar 2016 sinnvoll gewesen sei oder nicht, denn diese Entscheidung ist bereits durch Ratsbeschluss im Jahre 2015 gefasst worden und bittet um Abstimmung in der Sache.

 

SM Petra Schweitzer stimmt dem BG Markus Hauck zu, es sei peinlich, welche Beleidigungen im Rat "hin und her gehen, wir sind ausgetreten und müssen dies akzeptieren, aber trotzdem könne man einmal ein Statement dazu abgeben, dass man die Entscheidung nicht für richtig gehalten habe. Die Art, wie man hier miteinander umgehe sei unter aller …."

 

Sodann lässt der Vorsitzende über vorstehenden Beschlussvorschlag abstimmen.

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Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 des Abfall-Bewirtschaftungs-Betriebes der Mittelstadt St. Ingbert (ABBS), Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert wird mit dem von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH geprüften Ergebnis wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme: 2.809.888,47 €

 

Erträge: 3.769.763,69 €

 

Aufwendungen: 3.731.172,76 €

 

Jahresgewinn: 38.590,93 €

 

 

Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 38.590,93 € ist wie folgt zu behandeln:

 

Auf neue Rechnung vorzutragen: 38.590,93 €

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  26

Enthaltung:  11

Nichtteilnahme: 01 (SM Straßberger erklärt, dass sie aufgrund des Verlaufes der                                            Diskussion zu dieser Tagesordnung als Mitarbeiterin des EVS                                                         nicht an der Abstimmung teilnehmen werde.

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Anlagen zur Vorlage