07.12.2017 - 5 Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 702 III "Kléb...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

Ohne weitere Diskussion ergeht vorstehender Beschluss.

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Beschluss:

 

  1.                Offenlagebeschluss

Für den Bebauungsplan Nr. 702 III "Klébergelände Nord" wird die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB beschlossen.

 

  1.                Billigung der Planung

Die beigefügten Planunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung und den Textlichen Festsetzungen (Anlagen 1 und 2) und der Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) werden gebilligt.

 

  1.                Auflage zum Offenlagebeschluss und zur Planung

GE 3.2 und 4 dürfen zusammen maximal 50 % der Fläche des Gesamtgebietes umfassen, die für reine Logistik vorgesehen ist.

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Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig dafür.

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