07.12.2017 - 13 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haush...

Beschlussart:
geändert beschlossen
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Protokoll:

 

Der Vorsitzende BM Rambaud weist darauf hin, dass der vorberatende Ausschuss den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgelehnt habe.

 

FV Breinig bezieht sich auf die Diskussionen zum Tagesordnungspunkt <Entlastung des Oberbürgermeisters für die Haushaltsjahre 2008 – 2012> mit dem Hinweis, dass die Entscheidung über die Entlastung damals vertagt wurde, da damals von möglichen Regressforderungen ausgegangen wurde. Ähnliches betreffe das Haushaltsjahr 2016, in Bezug auf die Nichtumsetzung des Innenaufzuges der Stadthalle sowie den Nichtabriss der ehemaligen Tischtennishalle in der Gustav-Clauss-Anlage. Es läge den beschwerdeführenden Fraktionen ein Schreiben der Kommunalaufsicht vom 23.10.2017 vor, wonach sich die vorgebrachten Beschwerden als begründet erwiesen hätten. Insoweit wurde festgestellt, dass der Oberbürgermeister ohne Ermächtigung durch die städtischen Gremien und klar entgegen den Festlegungen des Stadtrates einen Auftrag in Höhe von mehreren Tausend Euro zur Untersuchung eines anderen Standortes des Aufzuges vergeben habe und dass die Kommunalaufsicht weitere sich daraus ergebende Schritte prüfe. Daher stellt er in Tradition der bereits früher ergangenen Beschlüsse den Antrag, die Entscheidung abweichend vom Beschlussvorschlag zu vertagen, bis die Kommunalaufsicht tätig wurde bzw. sich entsprechend geäußert habe.

 

FV Meier erwidert, dass es nicht in der Tradition des Rates stehe die Entlastung aus vorgenannten Gründen zu verweigern. Vielmehr ginge es in den Jahren 2008 – 2012 um parallellaufende strafrechtliche Ermittlungen größeren Ausmaßes. Die genannten mehreren Tausend Euro stellten im Volumen des Gesamthaushaltes einen solch kleine Summe dar, dass eine Nichtentlastung vollkommen unverhältnismäßig sei. Daher spreche sich seine Fraktion für eine Entlastung des Oberbürgermeisters für das Jahr 2016 aus.

 

BG Adam Schmitt äußert sich dahingehend, dass das von ihm Gesagte zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 auch hier zuträfe. Der Oberbürgermeister "säße seit Monaten" auf Jahresabschlussberichten des ABBS und weigere sich, dem Rat die Zahlen, welche möglicherweise zu einer Senkung der Abfallgebühren führen könnten, vorzulegen. Daher plädiere er ebenfalls auf Vertagung der Entscheidung.

 

SM Gaa erklärt, er sähe im Vorgebrachten keinen Grund, dem Oberbürgermeister die Entlastung nicht zu erteilen. Er werde daher der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

SM Schweitzer stellt fest, dass das Ganze unverhältnismäßig und nicht mit dem Tun des Amtsvorgängers vergleichbar sei. Es sei lächerlich, einem vorbestraften Oberbürgermeister a. D. die Entlastung zu erteilen und sie in diesem Falle zu verweigern.

 

FV Dr. Breinig entgegnet, es ginge hier nicht um die Nichterteilung der Entlastung, sondern vielmehr um die Vertagung der Entscheidung über die Entlastung aufgrund der Feststellungen und Bemerkungen der Kommunalaufsicht.

 

SM Zitt gibt zu bedenken, dass man hier etwas verwehre, was man einem vorbestraften Oberbürgermeister a. D. erteilt habe, das müsse man nicht verstehen und man sollte die Entlastung aussprechen.

 

SM Behmann bezieht sich auf die Nennung der Ingobertus-Statue durch FV Körner und merkt an, dass die Entfernung derselbigen aus dem Verkehrskreisel in gleichem Maße rechtswidrig gewesen sei, wie deren Aufstellung. Zumindest habe dies die Kommunalaufsicht so festgestellt. Insoweit sei der gestellte Antrag des FV Dr. Breinig konsequent.

 

SM Weisgerber stellt für die UCD-Stadtratsfraktion fest, dass die Entfernung der Ingobertus-Statue aufgrund eines Beschlusses des Stadtrates erfolgte, also die Umsetzung eines Ratsbeschlusses. Weiterhin habe der BG Adam Schmitt von Monaten gesprochen, tatsächlich handele es sich um einen Zeitraum von 3 Wochen und man werde sich sicherlich kurzfristig mit dem Ergebnis der Prüfung befassen können. Hieraus ergäbe sich, dass man seitens der UCD-Fraktion dem Oberbürgermeister Entlastung erteilen werde.

 

SM Straßberger verweist auf § 101 Abs. 2 KSVG, wonach eine Ablehnung der Entlastung zu begründen sei. Nachdem nun der Jahresabschluss 2016 bereits positiv bestätigt wurde, sei es vollkommen widersinnig, die Entlastung nicht zu erteilen. Natürlich sei dies in der Vergangenheit ebenfalls praktiziert worden, jedoch mit dem Unterschied, dass damals Strafverfahren anhängig waren, welche bis zum Abschluss der Verfahren, als Grund zur Verweigerung genügten. Vorliegend sei dies aber nicht der Fall.

 

SM Behmann verweist nochmals auf ihre Aussage. SM Weisgerber habe insoweit Unrecht, als die Kommunalaufsicht das Entfernen der Ingobertus-Statue als rechtswidrig angesehen habe. Im Nachhinein habe der Stadtrat dann einen entsprechenden Beschluss gefasst, um den Rechtsfehler zu heilen.

 

FV Schmoll stellt in Übereinstimmung mit den Anmerkungen des Vorsitzenden BM Rambaud fest, dass eine Vielzahl der Wortbeiträge nicht mehr zur Sache gehörten und stellt daher den Geschäftsordnungsantrag auf ein <Ende der Debatte>. Diesem Geschäftsordnungsantrag stimmt der Stadtrat einstimmig zu.

 

Sodann lässt der vorsitzende BM Rambaud über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen und übergibt den Vorsitz an Oberbürgermeister Wagner.

 

Dieser nimmt Stellung zur gerade erfolgten Ablehnung seiner Entlastung. Er führt aus, dass ihm von der Ratsmehrheit für das Jahr 2015 die Entlastung verweigert worden war, aufgrund der entstandenen Anwalts- und Prozesskosten in der Wohnsitzangelegenheit des BM Pascal Rambaud in Höhe von rund 3.000 Euro. Für das Jahr 2016 werde er nicht entlastet, da er einen Statiker beauftragt habe, zwei bis drei Alternativstandorte für den Innenaufzug zu prüfen, um die Bauzeit um einige Monate zu reduzieren. Auch hierbei handele es sich um eine Summe von rund 3.000 Euro, was in der Diskussion skandalisiert werde. Interessant sei auch der Rückblick auf die Ära Georg Jung und er sei froh, dass diese Zeit vorbei sei. Die CDU könne nicht ertragen, dass hier ein parteiloser Oberbürgermeister säße. Es sei unwürdig, was die Mehrheitsfraktion deshalb seit 3 ½ Jahren "treibe".

 

FV Dr. Breinig bittet den Vorsitzenden, in der Sitzung fortzufahren oder die Sitzung zu unterbrechen, um mit den <Kommentare> fortzufahren. Der Vorsitzende entgegnet, er –FV Dr. Breinig- könne ja gerne rausgehen, er aber habe seine Meinung die er auch artikuliere und führt an, nun in der Tagesordnung fortzufahren.

 

Er wird vom FV Dr. Breinig unterbrochen, welcher um Unterbrechung der Sitzung bittet. Dieser Unterbrechung stimmt der Stadtrat zu und die Sitzung wird nach einer 15-minütigen Unterbrechung fortgesetzt.

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Beschluss:

 

Die Entscheidung über die Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2016 wird vertagt, bis die Kommunalaufsicht ihre Prü­fung­en bezüglich des Einbaus eines Innenaufzuges in der Stadthalle (anderer Standort) ab­ge­schlossen und das Ergebnis mitgeteilt hat.

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 25

Ablehnung: 15

Enthaltung: 00

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Anlagen zur Vorlage