07.12.2017 - 12 Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Protokoll:

 

BG Adam Schmitt erkundigt sich, ob der Jahresabschluss 2016 vom Stadtrat überhaupt beschlossen werden könne, da der Jahresabschluss der <städtischen Tochter> ABBS bis heute nicht vorliege.

 

Herr Detemple (Kämmerer) führt aus, dass ein vom Wirtschaftsprüfer attestierter Jahresabschluss vorliege, über dessen Ergebnis abgestimmt werde. Der Prüfer habe einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über den städtischen Haushalt erteilt. Es sei nicht so, im Gegensatz zur Auffassung des BG Adam Schmitt, dass Voraussetzung zur Feststellung des Jahresabschlusses sei, dass auch der Jahresabschluss des Eigenbetriebes ABBS bereits vorliegen müsse.

 

Der BG Adam Schmitt bezieht sich dabei auf den Prüfungsbedarf des Oberbür­ger­meisters Wagner, welcher seit Monaten den entsprechenden Jahresabschluss prüfe.

 

Sodann ergeht vorstehender Beschluss.

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Beschluss:

 

Gemäß § 101 Abs. 2 KSVG wird der Jahresabschluss 2016 der Stadt St. Ingbert zum 31.12.2016 mit einer

 

Bilanzsumme von     305.731.153,87 €

 

und den Jahresfehlbetrag in Höhe von      3.873.972,27 €

 

festgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:  37

Enthaltung:  02

Nichtteilnahme: 01

(BG Albrecht Hauck hatte im Jahre 2016 den Oberbürgermeister zwei Mal vertreten)

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Anlagen zur Vorlage