05.11.2015 - 3 Umgehung Mühlstraße

Beschlussart:
zur Kenntnis genommen
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Protokoll:

OV Weber bedauert, dass die Stadtverwaltung den Kauf des Hauses Singer versäumt habe.

 

Frau Trautmann erläutert, dass es im Naturschutzgebiet unmöglich ist, Straßen zu bauen. Dies sei in einer vom Land verabschiedeten Verordnung festgelegt. Die Stadt müsse sich an diese Richtlinien halten. Sie erklärt, dass hier erstmal Planrecht geschaffen werden soll. Die ausgewiesene Fläche müsse als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden. Dazu müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Ausführungsplanung, in der die genauen Details wie z.B. die Straßenführung festgelegt wird, erfolgt erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sie informiert, dass bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes jedem Bürger das Recht zusteht, eine Stellungnahme mit den jeweiligen bedenken bei der Stadt einzureichen.

 

OV Weber befürchtet, dass die Umgehungsstraße für den Schwerlastverkehr zu eng sein könnte.

 

Frau Trautmann informiert, dass diese Details erst in der Ausführungsplanung festgelegt werden.

 

OV Weber erklärt den Unmut, dass beim Errichten des EVS-Werkes teilweise auch im Naturschutzgebiet gearbeitet worden ist. Hier sei auch keine Rücksicht genommen worden.

 

Frau Trautmann verweist nochmal auf die bestehenden Gesetze und verdeutlicht, dass die Stadtverwaltung sich an diese halten wird.

 

OM Heib ist der Auffassung, dass die Stadt immer Vorkaufsrecht hat. Frau Trautmann erklärt das Verfahren und teilt mit, dass im Bereich des Hauses Singer keine Vorkaufsrechtesatzung besteht. Die Stadt habe versucht, das Anwesen zu kaufen und sei bei den Verkaufsverhandlungen gescheitert.

 

FV Weber befürchtet eine Mehrbelastung des Verkehrs für die Anwohner.

 

Der Ortsrat räumt Herrn Heib einstimmig ein Rederecht ein. Es folgt eine rege Diskussion und Herr Heib erläutert nochmal seinen Unmut und seine Bedenken hinsichtlich Verkehrslärm und Feinstaub. Er hätte sich seitens der Verwaltung mehr Unterstützung für die Anwohner gewünscht. Er fühle sich nicht ernst genommen.

 

OV Weber stellt nochmal klar, dass die Umgehung gewollt ist und geht zur Tagesordnung über.

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Beschluss:

-Übergang zur Tagesordnung-

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Abstimmungsergebnis:

Entfällt.

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Anlagen zur Vorlage