10.12.2015 - 14 Projekt „Kultur für unsere Region“
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 10.12.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kultur, Biosphäre und VHS (4)
- Bearbeiter:
- Thomas Schöben
- Beschlussart:
- geändert beschlossen
Protokoll:
Der Stadtrat erhebt keine Einwendungen diesen Tagesordnungspunkt (vormals Nr. 27) vor der Feststellung des Jahresabschlusses 2011 zu beraten, da zwei Gäste zum Thema berichten.
Das Projekt wird in aller Ausführlichkeit von Frau Mura (Förderverein Unser Bexbach e. V.) und Herrn Herzog (Saarpfalz-Kreis) vorgestellt. Insbesondere die verwirrenden Formulierungen in den Antragstextpassagen sorgen für eine intensive Beratung im Gremium.
Aufgrund der teilweise unklaren Formulierungen in den Antragsformularen wird die Sitzung um 19:31 Uhr für 6 Minuten unterbrochen. Die Fraktionen ziehen sich zur Beratung zurück.
FV Dr. Breinig beantragt die Präzisierung der Vorlage zu Punkt 4 dergestalt, dass nur konkrete Institutionen als Akteure, nicht aber pauschal Abteilungen der Stadtverwaltung aufgezählt werden. Die in der Beschlussvorlage unter Nr. 4 a) "Abteilung Kultur der Stadt St. Ingbert" und unter b) "Abteilung Soziales der Stadt St. Ingbert" sind ersatzlos zu streichen, wobei die Stadtjugendpflege beizubehalten ist. Dieser Änderungsantrag wird mit 42 Stimmen dafür bei 1 Gegenstimme angenommen.
Sodann lässt der Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.
- Die Stadt St. Ingbert nimmt am Projekt „Kultur für unsere Region“ im Rahmen des Programms „Transformation von Kultureinrichtungen“ teil, für welches der Saarpfalz-Kreis den Eigenanteil von 10 % für die kreisangehörigen Kommunen übernimmt. Träger des Projektes „Kultur für unsere Region“ ist der Saarpfalz-Kreis, der in inhaltlichen Fragen mit dem „Verein unser Bexbach e.V.“ (Arbeitstitel) zusammenarbeitet.
- Entsprechend den Fördergrundsätzen des Programms „Transformation von Kultureinrichtungen“ erklärt die Stadt St. Ingbert ihre Unterstützung des Vorhabens und sichert zu, dass kommunale Zuwendungen an die zu Projektbeginn beteiligten Akteure und Institutionen während der Umsetzungsphase 2016 – 2020 nicht gekürzt werden (Bezugsgröße hierbei ist das Haushaltsjahr 2014). Dies gilt für die Tätigkeitsbereiche eines Akteurs, die in kausalem Zusammenhang mit der Projektförderung stehen.
- Unter der Voraussetzung unveränderter Vorgaben durch die Kommunalaufsichtsbehörden bzw. das Ministerium für Inneres und Sport wird die Stadt St. Ingbert Akteuren und Institutionen, die am Projekt „Kultur für unsere Region“ teilnehmen und durch Projektmittel gefördert werden, die ihnen durch die Stadt St. Ingbert zukommenden Fördermittel für die Dauer der Teilnahme nicht kürzen. Bereits vor der Antragstellung mit den Institutionen getroffene Vereinbarungen bezüglich einer Förderung durch die Stadt St. Ingbert für das Jahr 2015 und darüber hinaus bleiben hiervon unberührt.
- Akteure und Institutionen die zum Projektstart 2016 bereits eingebunden sein werden und eine kommunale Förderung erhielten, sind:
a) Stadtbücherei der Stadt St. Ingbert
b) Biosphären-VHS St. Ingbert mit Kunstschule BiosphärenART
c) Stadtjugendpflege
d) Musikschule der Stadt St. Ingbert
e) Albert-Weisgerber-Stiftung
f) Freiwillige Ganztagsschule St. Ingbert (Träger ist die Tochtergesellschaft der Stadt St. Ingbert Gesellschaft für Beschäftigung und Qualifizierung (GBQ) gGmbH)
- Während der Umsetzungsphase können Akteure und Institutionen in das laufende Projekt aufgenommen und durch Projektmittel gefördert werden. Für diese Akteure und Institutionen ist nach ihrer Aufnahme in das Projekt in einer folgenden Stadtratssitzung zu beschließen, dass kommunale Zuwendungen an sie in der Umsetzungsphase 2016 – 2020 nicht gekürzt werden (Bezugsgröße Haushaltsjahr 2014). Dies gilt für die Tätigkeitsbereiche einer Einrichtung, die direkt von den Fördermitteln profitieren. Geförderte Akteure und Institutionen können sich während der Projektlaufzeit zurückziehen und aus der Förderung ausscheiden.
- Der Abschluss eines Vertrages zur Förderung des Projektes „Kultur für unsere Region“ steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Stiftungsrats der Kulturstiftung des Bundes sowie einer vorbenannten Beschlussfassung des Kreistages.
Anlagen zur Vorlage
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