10.12.2015 - 16 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Rechn...

Beschlussart:
geändert beschlossen
Reduzieren

Protokoll:

 

FV Berthold stellt den Antrag, entgegen der Beschlussvorlage des Rechnungsprüfungsausschusses, die Entlastung zu vertagen bis alle gerichtlichen Verfahren abgeschlossen sind.

 

Sodann lässt der vorsitzende BG Rambaud über den Vertagungsantrag abstimmen und übergibt den Vorsitz an den Oberbürgermeister.

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Entlastung des Oberbürgermeisters für das Rechnungsjahr 2011 gemäß § 101 Abs. 2 KSVG wird vertagt, bis die strafrechtlichen bzw. verwaltungsgerichtlichen Verfahren abgeschlossen sind.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 40

Ablehnung:  01

Enthaltung:  0

 

Bei Nichtteilnahme des BG Adam Schmitt.