16.12.2025 - 14 Änderung der Satzung der Stadt St. Ingber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 16.12.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Abfall-Bewirtschaftungs-Betrieb-St. Ingbert (ABBS)
- Bearbeiter:
- Thomas Diederichs
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der 1. Änderungssatzung der "Satzung der Stadt St. Ingbert über die Benutzung des Wertstoffzentrums St. Ingbert" wird zugestimmt.
- Änderungssatzung
Satzung der Stadt St. Ingbert über die Benutzung des Wertstoffzentrums St. Ingbert
Aufgrund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), in Verbindung mit dem Saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz (SAWG) vom 26. November 1997 (Amtsblatt S. 1352, 1356), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854) und der §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998 (Amtsbl. S. 691), Inhaltsverzeichnis geändert sowie § 12b neu eingefügt durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16.12.2025 folgende Satzung beschlossen:
Die -Satzung der Stadt St. Ingbert über die Benutzung des Wertstoffzentrums St. Ingbert vom 07.07.2016- wird wie folgt geändert:
- § 2 Benutzung
- Abs.1 und 3: der Begriff "Abfälle" wird durch " Stoffe und Produkte" ersetzt:
- Abs.3: der Passus "…. aus privaten saarländischen Haushalten" wird in "… aus privaten St. Ingberter Haushalten" umgewandelt.:
(1) Das Wertstoffzentrum steht zur Annahme von Stoffen und Produkten nach den Vorschriften dieser Satzung zur Verfügung und darf ausschließlich nur zu diesem Zweck betreten werden.
(3) Es werden ausschließlich Stoffe und Produkte aus privaten St. Ingberter Haushalten angenommen.
- § 3 Zugelassene Stoffe und Produkte
- Abs. 1: der Zusatz "vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen" wird eingefügt, die Bezeichnung "nicht verwertbare Abfälle" durch " Stoffe und Produkte" ersetzt sowie "Styropor (sauber und sortenrein)", "mineralische Asche" und "Mutterboden" als Stoffe und Produkte aus der Annahme gestrichen:
- Abs. 2: der Begriff "Abfälle" wird durch " Stoffe und Produkte" ersetzt:
(1) Auf dem Wertstoffzentrum werden, vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen, nachfolgend aufgeführte weitgehend stofflich oder energetisch zu verwertende Stoffe und Produkte aus privaten Haushaltungen angenommen:
- Altreifen
- Bauschutt
- gemischte Bau- und Abbruchabfälle
- Haushaltsgroßgeräte (gemäß ElektroG)
- Haushaltskleingeräte (gemäß ElektroG)
- Kühlgeräte (gemäß ElektroG)
- IT-Geräte und Unterhaltungselektronik (gemäß ElektroG)
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (gemäß ElektroG)
- Flaschenkorken
- Fliesen und Keramik
- Hohlglas (Duales System) und Flachglas
- Sperrmüll bis 2 m³
- Altholz aus dem Baubereich
- Kartonagen, Papier, Pappe
- Metalle und Schrott
- Altfett/-speiseöl
- Altkleider/-schuhe
- Haushaltsbatterien
- Brillen und Kerzenwachs
- Polyethylen-Folien (PE-Folie)
- Kabelreste
(2) In Zweifelsfällen entscheidet die Stadt St. Ingbert, ob es sich um zur Entsorgung zugelassene Stoffe und Produkte im Sinne des Abs. 1 handelt.
- Gebührenordnung zu § 7
Die angehängte Gebührenordnung zu § 7 ist entsprechend der zu beschließenden Satzungsänderungen anzupassen:
- Pkt. 2.2. der Passus "nur Einwohner St. Ingberts" wird gestrichen.
- Pkt. 2.3. entfällt.
- Pkt. 9 entfällt
- Pkt. 12 entfällt
- Pkt. 19 entfällt
- Pkt. 20 entfällt
- Begriffsdefinition -*2 gemischte Bau- und Abbruchabfälle-; Tapetenreste, Dachpappe auf Bitumenbasis und Mineralwolle (in Säcken verpackt) werden aus der Auflistung gestrichen. Türen und Fenster aus Kunststoff erhalten den Zusatz "ohne Glas"
- Begriffsdefinition -*3 Altholz aus dem Baubereich-; Türen und Fenster aus Kunststoff erhalten den Zusatz "ohne Glas":
Artikel II
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft
St. Ingbert, 16.12.2025
Prof. Dr. Ulli Meyer
Oberbürgermeister
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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