06.05.2025 - 3 Bebauungsplan Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Tech...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung einstimmig nachstehenden Beschluss.

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Beschluss:

 

  1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II" in St. Ingbert-Rohrbach gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage ist Teil des Beschlusses.
  2. Satzungsbeschluss: Gemäß 3 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. Ro 38.03 "Industrie- und Technologiepark Rohrbach-Süd II", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Stand Satzung – werden gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung (Teil A) und Textteil (Teil B), Anlage 3 – Begründung, Anlage 4 – Umweltbericht, Anlage 5 – Schallschutzgutachten und Anlage 6 – artenschutzrechtlicher Fachbeitrag sind Teil des Beschlusses.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

40

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage