27.03.2025 - Genehmigung der Tagesordnung

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Der Vorsitzende teilt mit, zurzeit sei nach der Gestaltungssatzung der Innenstadt das Bekleben von Schaufensterscheiben von mehr als 1 m2 genehmigungspflichtig. Er schlägt die Vorbereitung einer Satzungsänderung für den Stadtrat vor, für die das Bekleben von Schaufensterscheiben genehmigungsfrei sein sollte.

 

Der Vorsitzende erkundigt sich ob Änderungen zur Tagesordnung gewünscht werden.

Herr Körner beantragt, TOP 3 abzusetzen.

Auf Nachfrage von Herrn Diersmann erläutert Frau Del Fa, es bestehe ein Beschluss aus 2021 zu der Variante 6, die den Anwohnern 6 weitere Stellplätze zusichere. Den Anwohnern sei diese Zahl nicht ausreichend.

Frau Del Fa erklärt, es handele sich um 4 Wohnhäuser mit 5 Garagen. Die Variante 6 b die als Beschluss vorliege, sehe noch 2 weitere Stellplätze vor. Für 2 Baugrundstücke im städtischen Besitz sehe die Variante 6 b eine rückwärtige Zuwegung für die Grundstückseigentümer vor. Der Ortsrat habe darum gebeten, die Teilfläche des städtischen Grundstücks nicht zu verkaufen, sondern zu verpachten.

Dr. Breinig plädiert für die Absetzung.

Herr Diersmann erläutert seine Nichtzustimmung zum Absetzungsantrag.

Herr Schmitt macht deutlich, die Grünfläche zu erhalten.

Nach weiterer Beratung lässt der Vorsitzende über die Absetzung von TOP 3 abstimmen, der mit 12 Stimmen zugestimmt wird.

Anschließend stimmt der Ausschuss der geänderten Tagesordnung mit 13 Ja-Stimmen (einstimmig) zu.