11.03.2025 - 16.5 Nahversorger Mühlwald - Mitteilung der Landespl...

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Frau Del Fa, Leiterin der Abteilung Stadtentwicklung, Demografie und Mobilität, verweist zunächst auf den Auftrag des Rates an die Verwaltung, eine Entscheidungsmatrix unter fachplanerischen Aspekten für die beantragten Lebensmittelmärkte mit jeweils einer Verkaufsfläche von rd. 1.500 Quadratmetern im Bereich Mühlwald zu erstellen. Im Rahmen der Zusammenstellung wurde auch die Landesplanung angeschrieben mit der Bitte um Einschätzung der Zustimmungsfähigkeit der einzelnen Standorte bei Einleitung des Bauleitplanverfahrens, davon ausgehend, dass die Einschätzung derjenigen aus 2016 zum damalig eingeleiteten Bauleitplanverfahren "Nahversorgung Mühlwald" an der Obermühle entsprechen wird. Allerdings teilt die Landesplanung auf die aktuelle Anfrage mit, dass es sich bei den jeweiligen Standorten um keine integrativen Standorte im Sinne des Landesentwicklungsplanes handele; d.h. das Wohngebiet Mühlwald sei nicht als zentraler Versorgungsbereich gemäß Nahversorgungskonzept festgelegt und damit eine Verkaufsfläche > 800 m² nicht zulässig.

Aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung bei der Landesplandung, die zu Beginn von einer Zulässigkeit und jetzt von einer Unzulässigkeit beider Standorte der beantragten Märkte ausgeht, stellt sich die Frage der weiteren Vorgehensweise: Einschlagen des Rechtsweges (Vertrauensschutz) oder Verzicht weiterer Schritte, so der Vorsitzende. Von Seiten der Verwaltung werde keine Klage angestrebt und auf weitere Schritte für beide Standorte verzichtet.

 

Nach Beantwortung von Fragen aus dem Gremium und anschließendem Austausch zwischen den Fraktionen wird die Diskussion nach Abstimmung und Annahme des von FV Dr. Breinig gestellten Geschäftsordnungsantrags auf „Schluss der Beratung zum Tagesordnungspunkt“ beendet.

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