19.11.2024 - 4.1 Zuwendung ev. Kirchenchor Hassel

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Der Ortsvorsteher erklärt, dass der evangelische Kirchenchor formell als Verein aufgelöst wurde und daher aus der Zuschussverteilung rausfalle. Der Chor war aber in Vertretung am Volkstrauertag im Einsatz und hat deswegen eine Vergütung erhalten.

 

Ohne Wortmeldungen fasst der Ortsrat nachfolgenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Dem Ortsvorsteher ist der Betrag von 100,00 €, welcher an den ev. Kirchenchor ausgezahlt wurde, aus den Verfügungsmitteln des Ortsrates zu erstatten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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