26.09.2024 - 14 Sachbeschädigung durch Graffiti

Beschlussart:
zur Kenntnis genommen
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OM Schmitt erinnert an den Heckenbewuchs und somit den natürlichen Schutz vor Graffiti hinter der Oberwürzbachhalle. Die Verwaltung möge durch die Erfahrungen abwägen, ob eine Neuanpflanzung zielführend wäre.