08.10.2024 - 3 Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 08.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), rechtsverbindlich seit 20.01.2024, zur Überschreitung der Traufhöhe um max. 1 m unter Einhaltung der festgesetzten maximalen Firsthöhe für alle Baugrundstücke des Bebauungsplanes, wird, wie bereits mit den Fraktionen abgestimmt, zugestimmt.