04.07.2024 - 4 Prioritätenliste Doppelhaushalt 2025/2026 - Hassel
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Ortsrat St. Ingbert-Hassel
- Datum:
- Do., 04.07.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Ortsratsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste (10)
- Bearbeiter:
- Nadine Tauber
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Ortsrat St. Ingbert-Hassel bittet für den Doppelhaushalt 2025/2026 um die Aufnahme folgender Postitionen:
- Ergebnishaushalt
- Bei dem Produkt 2.5.01.03 ist ein jährlicher Zuschuss zum Hasseler Nachtumzug (HaNaZu) in Höhe von 3.000,- € auszuweisen.
- Bei dem Produkt 2.5.01.03 ist eine Haushaltsposition „Sach- und Dienstleistungen zum Hasseler Nachtumzug (HaNaZu) in Höhe von 3.000,- € auszuweisen.
- Bei dem Produkt 2.5.01.03 529940 Kosten für Müllentsorgung ist der Ansatz von 390,- € auf jährlich 1.000,- € zu erhöhen.
- Zur Sicherung der Herausgabe des Hasseler Heimatbriefes, der aktuell nur durch stark schwankende Einnahmen aus dem Flohmarkt bzw. Spenden finanziert wird, ist ein jährlicher Betrag von 2.00,- € aufzunehmen.
- Finanzhaushalt
- Sanierung des Marktplatzes (Baumbestand, Abtrennung zum Brunnen) 60.000.- €
- Errichtung eines Elektroverteilerkastens für Feste auf dem Marktplatz im Bereich der Apotheke 20.000.- €
- Sanierung des Rathauses in Hassel 300.000,- €
Darüber hinaus sollen alle aus den Haushaltsjahren 2023 und 2024 verbleibenden Haushaltsreste auf den neuen Doppelhaushalt übertragen werden.
Hinsichtlich der in den Haushaltsplänen 2023/2024 vorgesehenen investiven Ausgaben für die TGA in der Eisenberghalle, den Umbau der alten Schule zu einer Kindertagesstätte und der Fortführung des Austauschs von Spielgeräten auf den Spielplätzen geht der Ortsrat davon aus, dass diese Maßnahmen in den kommenden beiden Haushaltsjahren umgesetzt werden.
Dabei ist dem Ortsrat wichtig, dass auch die Schaffung eines neuen Jugendraums realisiert wird und die Nutzung der Alten Schulturnhalle auch weiterhin für Aktivitäten von Vereinen und Bürgern möglich ist.