28.11.2023 - Begrüßung

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Die Vorsitzende eröffnet um 18.05 Uhr die Sitzung des Ortsrates St- Ingbert-Mitte und begrüßt die Anwesenden.

 

Sodann stellt sie die ordnungsgemäße Einladung fest.

Da nach § 74 Nr. 9a i. V. m. § 44 Abs. 1 KSVG die erforderliche Anzahl der Mitglieder nicht anwesend ist, ist die Beschlussfähigkeit nicht gegeben.

Daher wird der Ortsrat am 5.12.2023 nach § 74 Nr. 9b i. V. m. § 44 Abs. 2 S. 1 KSVG erneut zur Beratung derselben Gegenstände einberufen.

Laut § 74 Nr. 9 b i. V. m. § 44 Abs. 2 S. 1 KSVG ist der zur Beratung derselben Gegenstände mit einer Frist von mindestens drei Tagen einberufene Ortsrat beschlussfähig, sofern mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.