03.12.2024 - 4 Bebauungsplan Nr. 514.01 "Kohlenstraße zwischen...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Auf das Protokoll unter <Genehmigung der Tagesordnung> wird verwiesen. FV Keller gibt noch vor der Abstimmung zum geschlossenen Teil eine Erklärung ab, die sich auf die Position seiner Fraktion im Planungsprozess bezieht und die Reduzierung auf Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet allgemein.

Beschluss:

 

  1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 514.01 „Kohlenstraße zwischen Theresienstraße und Josefstaler Straße“ in St. Ingbert-Mitte gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 - Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
  2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan Nr. 514.01 „Kohlenstraße zwischen Theresienstraße und Josefstaler Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung, als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Stand Satzung – werden gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung (Teil A) und Textliche Festsetzungen (Teil B) - sowie Anlage 3 – Begründung – sind Teil des Beschlusses.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

32

6

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?SILFDNR=1000238&TOLFDNR=1008802&selfaction=print