03.12.2024 - 9 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haush...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Aufgrund der rechtlichen Vorgaben – wie im vorangegangenen Tagesordnungspunkt protokolliert, übernimmt SM Heintz auch bei diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz und führt einleitend in die Thematik ein. SM Wagner erläutert die Gründe seiner Nichtzustimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Sodann fasst der Stadtrat mehrheitlich nachstehenden Beschluss ohne Teilnahme der anwesenden Beigeordneten.

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Beschluss:

 

Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

2

4

 

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