29.10.2024 - 4 Bebauungsplan Nr. Ro 12.08 "Wohnen und Arbeiten...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache wird der Beschluss gefasst.

 

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Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. Ro 12.08 „Wohnen und Arbeiten Im Stegbruch“ wird gemäß § 2 BauGB beschlossen.

Der als Anlage beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

42

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage