27.06.2024 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. RO 29.01 "W...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung einstimmig nachstehenden Beschluss.

Beschluss:

 

  1. Billigung des Durchführungsvertrages: Dem Abschluss des gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) erstellten Durchführungsvertrages und Vertrages zur Planungskostenübernahme mit der Vorhabenträgerin Ehrhardt + Hellmann Bauunternehmung GmbH, Bexbacher Straße 64, 66424 Homburg, wird zugestimmt. Anlage 1 – Durchführungsvertrag – ist Teil des Beschlusses.
  2. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. RO 29.01 "Wohnanlage ehemalige TG-Halle" gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 2 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
  3. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. RO 29.01 "Wohnanlage ehemalige TG-Halle", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Stand Satzung – werden gebilligt. Anlage 3 – Planzeichnung Teil A einschließlich Teil B, Anlage 4 – Begründung zum Bebauungsplan sowie Anlage 5 – Schalltechnisches Gutachten sind Teil des Beschlusses.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage