25.04.2024 - 10 Bebauungsplan Nr. OW 9.01 "Am Feuerwehrgeräteha...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache wird der Beschluss gefasst

 

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Beschluss:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OW 9.01 „Am Feuerwehrgerätehaus – An der Ommersheimer Straße“ wird gemäß § 2 BauGB beschlossen.

Der als Anlage beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.

Der Bebauungsplan soll gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage