25.04.2024 - 8 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 25.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Dennis Becker
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Die vom Stadtrat am 01.06.2022 erlassene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II" wird außer Kraft gesetzt
- Gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 "Industriegebiet zwischen Hans-Wilhelmi-Straße und Kahlenbergstraße" eine Veränderungssperre erlassen. Diese gilt nach Inkrafttreten bis 19. März 2025.
Der in der Anlage beigefügte Plan sowie der beigefügte Satzungstext sind Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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312,1 kB
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