25.04.2024 - 8 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des ...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache wird der Beschluss gefasst

 

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Beschluss:

 

  1. Die vom Stadtrat am 01.06.2022 erlassene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 „Industrie- und Technologiepark Rohrbach Süd II" wird außer Kraft gesetzt
  2. Gemäß § 14 BauGB i.V.m. § 16 BauGB wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. Ro 38.03 "Industriegebiet zwischen Hans-Wilhelmi-Straße und Kahlenbergstraße" eine Veränderungssperre erlassen. Diese gilt nach Inkrafttreten bis 19. März 2025.

Der in der Anlage beigefügte Plan sowie der beigefügte Satzungstext sind Bestandteil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage