27.09.2023 - 1 Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer G...

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FV Hadamitzky gibt zu Protokoll, dass ihre Fraktion das Vorhaben unterstützt, die Reduzierung des ökologischen Ausgleichs unter Ziffer 4 jedoch ablehnt.

 

Ohne weitere Aussprache wird der Beschluss gefasst.

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Beschluss:

 

  1. Der Satzungsbeschluss, der vom Stadtrat am 23.03.2023 (2023/0618 BV) gefasst wurde, wird aufgehoben.
  2. Die Verfahrensart des Bebauungsplanes wird von dem Verfahren nach § 13b BauGB in ein reguläres Verfahren geändert.
  3. Die beigefügten Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes, bestehend aus der Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen und der Begründung sowie dem Umweltbericht werden gebilligt.
  4. Dem abgewogenen reduzierten zu leistenden ökologischen Ausgleich von 5.000 ÖW-Punkten wird zugestimmt.
  5. Für den Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" wird die Veröffentlichung im Internet und die Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die elektronische Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage