24.08.2023 - 1 Vorkaufsrecht in St. Ingbert-Mitte

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache wird der Beschluss gefasst.

 

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Beschluss:

 

Die Stadt St. Ingbert verzichtet auf die Ausübung des ihr nach dem Grundbuch von St. Ingbert Blatt 23787 und dem Erbbaugrundbuch von St. Ingbert Blatt 23788 eingetragenen Vorkaufsrechts für die Grundstücke

Gemarkung St. Ingbert, Flur 7

Fl.St.Nr. 1578/190, Industrie- und Gewerbefläche, Betriebsfläche Versorgungsanlage Dudweilerstraße, groß 34 qm und

Fl.St.Nr. 1578/184, Industrie- und Gewerbefläche, Gebäude und Freifläche Versorgungsanlage Dudweilerstraße, groß 11 qm.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage