01.03.2023 - 13 Erlass einer Satzung über ein Besonderes Vorkau...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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OV Weber erläutert die Beweggründe der Verwaltung für die „Jansen-Häuser“ ein Besonderes Vorkaufsrecht einzuräumen.

Nach kurzer Aussprache ergeht nachstehender Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Gemäß § 25 (1) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird für den Bereich bzw. das Umfeld "Theodor-Jansen-Straße" nachfolgende Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht erlassen:

Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht

für das „Umfeld Theodor-Jansen-Straße"

Auf Grund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Oktober 2022 (Amtsbl. I S. 1296) sowie des § 25 (1) Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726), wird auf Beschluss des Stadtrates der Stadt St. Ingbert vom 23. März 2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Satzungsgebiet

Diese Satzung gilt für folgende Grundstücke in der Gemarkung Rohrbach:

Flur 02, Flurstücksnummern

571/2

571/3

571/5

571/6

571/7

571/8

571/13

571/14

571/15

420/20

420/21

420/26

420/27

420/18

431/4

431/5

431/6

433/5

433/6

433/7

433/8

329/35

329/36

329/37

329/38

330

334/3

335/3

336/3

959/45

959/46

949/47

2554/1

2555/2

2555/4

 

 

Bei den o.a. Flurstücken handelt es sich hauptsächlich um die Grundstücke im Bereich bzw. Umfeld der Theodor-Jansen-Straße, die wesentlicher Bestandteil einer zukünftigen langfristigen Entwicklung des ehemaligen Jansen-Areals sind.

Die Flurstücke sind in einem Übersichtsplan dargestellt, der Bestandteil dieser Satzung ist.

 

§ 2 Vorkaufsrecht

(1) Der Stadt St. Ingbert steht in dem in § 1 genannten Satzungsgebiet ein Vorkaufsrecht gemäß § 25 (1) Nr. 2 BauGB zu.

(2) Die Eigentümer, der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke sind verpflichtet, der Mittelstadt St. Ingbert den Abschluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.

 

§ 3 Anwendungsgrundlagen

Die in § 1 dieser Satzung bezeichneten Flächen liegen in einem Bereich, in dem städtebauliche Maßnahmen vorgesehen sind.

 

§ 4 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

St. Ingbert, 23. März 2023

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage