01.03.2023 - 10 Bebauungsplan Nr. Ro 38.02 „Gewerbegebiet Hecke...

Beschlussart:
geändert beschlossen
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OV Weber gibt an, dass der Grünstreifen laut E-Mail von Herrn Götz (GGE) nachträglich wieder aufgeforstet werden soll.

Sodann ergeht nachstehender Beschluss.

 

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Beschluss:

Der Ortsrat St. Ingbert – Rohrbach stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung mit dem Zusatz, dass der Grünstreifen entlang der Parallelstraße nachträglich wieder aufgeforstet wird, zu.

1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. Ro 38.02 „Gewerbegebiet Heckel-Villa“ gemäß der beiliegenden Vorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.

 

2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. Ro 38.02 „Gewerbegebiet Heckel-Villa“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung, als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt. Die Anlage 2 – Planzeichnung einschließlich Textteil – und Anlage 3 – Begründung zum Bebauungsplan –, sowie die Anlagen 4 bis 8 sind Teil des Beschlusses.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Nichtteilnahme

9

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage