12.12.2023 - 24 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haush...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Die ehrenamtlichen Beigeordneten Nadine Backes, Markus Hauck, Albrecht Hauck und Markus Schmitt haben gemäß § 101 Abs. 1 Satz 5 KSVG kein Stimmrecht im Rechnungsprüfungsverfahren, da ihnen im Haushaltsjahr 2020 ein Geschäftszweig zugewiesen war und nehmen an der Abstimmung nicht teil.

 

Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

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Beschluss:

Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 101 Abs. 2 KSVG für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Nichtteilnahme

28

3

2

4