12.12.2023 - 11 Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Di., 12.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtentwicklung (61)
- Bearbeiter:
- Yvonne Volgger
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" gemäß der beiliegenden Vorlage sowie Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
- Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht, als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Stand Satzung – werden gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung Teil A einschließlich Teil B, Anlage 3 – Begründung zum Bebauungsplan sowie Anlage 4 – Umweltbericht sind Teil des Beschlusses.
- Änderung Erschließungsvertrag: Der seinerzeit (2016) geschlossene Erschließungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt St. Ingbert wird dahingehend geändert, dass die Vorhabenträgerin die innerhalb des vorliegenden Bebauungsplanes liegende Erschließungsstraße herstellt. Die Verpflichtung zu Herstellung des Lückenschlusses zwischen der neu herzustellenden Straße und der Straße "Steinkopfweg" entfällt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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304,1 kB
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2
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2 MB
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3
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4,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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