12.12.2023 - 11 Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer G...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss

 

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Beschluss:

 

  1. Abwägungsbeschluss: Gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg" gemäß der beiliegenden Vorlage sowie Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen. Anlage 1 – Abwägungsvorlage – ist Teil des Beschlusses.
  2. Satzungsbeschluss: Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Bebauungsplan Nr. 1103.02 "Zwischen Ensheimer Gelösch und Steinkopfweg", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung und dem Umweltbericht, als Satzung beschlossen. Die Planunterlagen – Stand Satzung – werden gebilligt. Anlage 2 – Planzeichnung Teil A einschließlich Teil B, Anlage 3 – Begründung zum Bebauungsplan sowie Anlage 4 – Umweltbericht sind Teil des Beschlusses.
  3. Änderung Erschließungsvertrag: Der seinerzeit (2016) geschlossene Erschließungsvertrag zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt St. Ingbert wird dahingehend geändert, dass die Vorhabenträgerin die innerhalb des vorliegenden Bebauungsplanes liegende Erschließungsstraße herstellt. Die Verpflichtung zu Herstellung des Lückenschlusses zwischen der neu herzustellenden Straße und der Straße "Steinkopfweg" entfällt.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

35

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?SILFDNR=1000177&TOLFDNR=1007221&selfaction=print