12.12.2023 - 5 Betriebssatzung Abwasserbetrieb der Stadt St. I...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss

 

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Beschluss:

 

Der Stadtrat St. Ingbert stimmt der 2. Änderungssatzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert - Abwasserbetrieb der Stadt St. Ingbert – zu.

 

2. Änderungssatzung

der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert – Abwasserbetrieb der Stadt St. Ingbert

 

Aufgrund der §§ 12 ,108 und 109 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), in Verbindung mit der Eigenbetriebs-verordnung (EigVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. November 2010 (Amtsbl.I S 1426), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) und der Satzung über die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert- Abwasser-betrieb der Stadt St. Ingbert - vom 01.Januar 2007, zuletzt geändert durch die 1. Änderungs-satzung vom 19.12.2022, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 12.12.2023 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt St. Ingbert - Abwasserbetrieb der Stadt St. Ingbert - vom 01.Januar 2007- , zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 19.12.2022, wird wie folgt geändert:

 

1. § 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:

„(1) Der Stadtrat der Stadt St. Ingbert bestimmt den Werksausschuss für den Eigenbetrieb bei der Bildung der Ausschüsse zu Beginn der jeweiligen Wahlperiode.“

2. § 5 Abs. 5 wird gestrichen

3. § 7 Abs. 4 a wird wie folgt neu gefasst:

„(4) Die Werkleitung handelt selbständig

a) in Angelegenheiten, die regelmäßig wiederkehren und die bereits im Wirtschaftsplan in ihren Auswirkungen niedergelegt sind. Das Nähere regelt eine Dienstanweisung nach § 6 Abs. 2 Satz 5 EigVO.“ .

 

 

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

St. Ingbert, 13.12.2023

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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