12.12.2023 - 16 Änderung der Feuerwehrgebührensatzung

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

4. Satzung zur Änderung der Satzung

über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert

 

Aufgrund des § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) vom 29. November 2006 (Amtsbl. S. 2207), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (Amtsbl. I S. 1566) in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204), hat der Stadtrat der Stadt St. Ingbert in seiner Sitzung vom TT.MM.JJJJ folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

Die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert vom 15.10.2015, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2022, wird wie folgt geändert:

 

Das Verzeichnis über Kostenersatz und Gebühren zu § 2 der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt St. Ingbert wird in Abschnitt I. Personalkosten unter Nr. 4 wie folgt neu gefasst:

 

"4. Brandsicherheitswache, pro Person  15,00"

Artikel II

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung, frühestens zum 01.01.2024 in Kraft.

 

St. Ingbert, TT.MM.JJJJ

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0