19.10.2023 - 4 Anpassung der Friedhofssatzung zur Genehmigung ...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Reduzieren

Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss.

Beschluss:

 

Die vom Stadtrat am 11.05.2023 (Vorlage 2023/0799 BV) verabschiedete Friedhofssatzung wird folgendermaßen geändert:

  • "§13 Ruhezeiten" erhält folgende Fassung:

§ 13 Ruhezeiten

  1. Die Ruhezeit für Körperbestattungen beträgt 20 Jahre. Die Ruhezeit beträgt bei Leichen von Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres gestorben sind, mindestens 15 Jahre
  2. Für Aschen Verstorbener gilt eine Mindestruhefrist von 15 Jahren.
  • "§13a Ruherecht für Angehörige der Bundeswehr" entfällt
  • "§ 20 Ehrengrabstätten" erhält folgende Fassung:

§ 20 Ehrengrabstätten

  1. Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegt ausschließlich der Stadt St. Ingbert.
  2. Die Vorschriften des Gesetzes für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft bleiben unberührt. Für Ehrengräber von Angehörigen der Bundeswehr gilt das saarländische Bestattungsgesetz.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

38

0

0