20.07.2023 - 17 Gebührenfreistellung von Kinderbeisetzungen

Beschlussart:
geändert beschlossen
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FV Dr. Breinig beantragt, die unter 1. genannte ..“Entlastung für die Beisetzung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (anstatt 14. Lebensjahr) zu ändern. Dieser Änderungsantrag wird bei zwei Enthaltungen mit 36 Zustimmungen angenommen. Sodann erläutert FV Körner den vor Beginn der Sitzung ausgeteilten gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, Bündnis90/Die Grünen und Familien-Partei, der als weiterer Bestandteil im Beschluss aufgenommen wird.

Die Abstimmung zum geänderten Beschluss erfolgt getrennt.

 

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Beschluss:

1. Zur Entlastung der betroffenen Familien wird von der Erhebung von Gebühren nach der Friedhofsgebührensatzung der Mittelstadt St. Ingbert in der jeweils gültigen Fassung für die Beisetzung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres abgesehen.

2. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt, für das Bestattungswesen Vorschläge zur Einrichtung einer Härtefallkommission zu erarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

0

2

 

3. Die Verwaltung wird im Zuge der Neutarifierung des städtischen Angebots ergänzend und über die Verwaltungsvorlage hinaus beauftragt, die Einrichtung und Umsetzung eines Sondervermögens zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Minderung sozialer Härten für Familien, Alleinstehende und finanziell benachteiligte Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich öffentlicher Leistungen, Sport- und Kulturangeboten in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren und Organisationen zu planen und durchzuführen. Hierbei sollten klare Richtlinien und Kriterien für die Vergabe der Fördermittel festgelegt werden, um eine gerechte und transparente Verteilung sicherzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

32

1

5

 

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Anlagen