20.07.2023 - 9 Vorkaufsrecht in St. Ingbert-Mitte

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

Die Stadt St. Ingbert verzichtet auf die Ausübung des ihr nach Satzung über ein Besonderes Vorkaufsrecht für den Bereich „Kaiserstraße 344 bis 362“ bestehenden Vorkaufsrechtes für einen Teilbereich des Grundstücks

Gemarkung St. Ingbert, Flur 18, Flst. 4288/4, Gebäude- und Freifläche Mischnutzung mit Wohnen, Acker-Grünland, Oststraße, groß 2.636 qm

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage