11.05.2023 - 7 Bebauungsplan Nr. Ro 12.06 „Quartier im Stegbru...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

  1. Der Beschluss vom 14. Juli 2022 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ro 12.06 „Wohnquartier Am Stegbruch" wird aufgehoben.

 

  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Ro 12.06 „Quartier im Stegbruch“ wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Parallel soll die Teiländerung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.

 

  1. Für die Teiländerung des FNP sollen gemäß BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Für den Bebauungsplan Nr. Ro 12.06 „Quartier im Stegbruch“ wird gemäß BauGB die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB beschlossen.

 

  1. Die Anlagen 1-6 werden gebilligt und sind Teil des Beschlusses.

 

  1. Der als Anlage 5 beigefügte städtebauliche Entwurf stellt die konzeptionelle Grundlage für den Bebauungsplan dar.
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Abstimmungsergebnis zu Punkt 1-4:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 5-6:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

2

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen