11.05.2023 - 9 Vorkaufsrecht in St. Ingbert - Rohrbach

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss.

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Stadt St. Ingbert verzichtet auf die Ausübung des ihr nach dem Grundbuch von Rohrbach Blatt 5683 eingetragenen Vorkaufsrechts für das Grundstück

Gemarkung Rohrbach, Flur 03, Fl.St.Nr 519/31, Gebäude- und Freifläche, Gewerbe und Industrie, Im Reihersbruch, groß 3.659 qm.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?SILFDNR=1000159&TOLFDNR=1005821&selfaction=print