11.05.2023 - 8 Vorkaufsrecht in St. Ingbert - Mitte

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

Die Stadt St. Ingbert verzichtet auf die Ausübung des ihr nach dem Grundbuch von St. Ingbert Blatt 23909 eingetragenen Vorkaufsrechts sowie nach der bestehenden Vorkaufsrechtesatzung für das Grundstück

Gemarkung St. Ingbert, Flur 14, Fl.St.Nr 3500/70, Gebäude- und Freifläche Heinz-Kettler-Straße 9, 11 (ehemals Kleberstraße 9, 11), groß 59.373 qm.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo-st-ingbert.ego-saar.de/allris-public/to020?SILFDNR=1000159&TOLFDNR=1005820&selfaction=print