19.12.2022 - 14 Änderung der Erschließungsverträge zwischen Sta...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache fasst der Stadtrat innerhalb der geschlossenen Abstimmung nachfolgenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Bei folgenden Erschließungsverträgen:

  • Erschließungsvertrag über das Gewerbegebiet ,,Poensgen- und Pfahler-Straße" vom 04.06.2002,
  • Erschließungsvertrag über das Gewerbegebiet „Hasseler Straße" vom 04.06.2002 (heute Hans-Wilhelmi-Straße),
  • Erschließungsvertrag über das Gewerbegebiet „Drahtwerk Nord Areal" vom 30.06.2003,
  • Erschließungsvertrag über das Gewerbegebiet „Parallelstraße", (heute Im Reihersbruch) vom 27.10.2006,
  • Erschließungsvertrag über den Gewerbepark Kléber
  • Erschließungsvertrag über den Gewerbegebiet Geistkirche

 

ist im § 2 der Halbsatz folgender Text zu streichen

  „Nach Fertigstellung werden die Anlagen (Erschließungsanlagen und die dazugehörenden Grundstücke) an die Stadt / den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung übertragen. Die Übertragung erfolgt zu einem Wert, der sich aus den Anschaffungs-/Herstellungskosten der Anlagen abzüglich des auf die Anlagen entfallenden Zuschussbetrages abzüglich der auf die Anlagen anrechenbaren Einnahmen, ergibt. Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass im Rahmen der Übertragung die von der Stadt / Eigenbetrieb Abwasserentsorgung bisher an die GGE geleisteten Zahlungen, die bei der GGE als Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt / gegenüber dem Eigenbetrieb ausgewiesen werden, auf den o. g. Wert angerechnet werden, d.h. bei der GGE sich bei der Übertragung der Anlagen die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt / gegenüber dem Eigenbetrieb entsprechend reduzieren werden."

 

Und durch folgenden Text zu ersetzen

..und die Anlagen der Stadt kostenlos zu übertragen

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0