03.02.2022 - 4 Weiteres Vorgehen in Sachen Grubenwasserhaltung

Beschlussart:
zur Kenntnis genommen
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Herr Bach, Geschäftsführer der Stadtwerke St. Ingbert GmbH, berichtet zum Thema Grubenwasserhaltung und erläutert, warum die Stadtwerke St. Ingbert GmbH keine Rechtsbehelfe gegen die bergrechtlichen Verfügungen eingelegt hat. Das Förderungsgebiet liege außerhalb des betroffenen Betrachtungsraumes. Zudem fördere die Stadtwerke St. Ingbert GmbH nicht im angrenzenden Scheidter Tal (lediglich Notförderung vorgesehen). Alle eingeholten Gutachten sehen keine Risiken hinsichtlich der Grubenflutung und der Grundwasserförderung der Stadtwerke St. Ingbert GmbH, sodass keine rechtlichen Einwände bestehen.

 

FV Keller erläutert seine Bedenken hinsichtlich einer Grubenflutung.

 

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Beschluss:

Übergang zur Tagesordnung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage