08.12.2022 - Genehmigung der Tagesordnung

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Vor Eintritt in die Tagesordnung weist der Vorsitzende auf die ausgeteilten Broschüren des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sowie den aktuellen Ratshelfer hin.

Aufgrund der Störung im Ratsinformationssystem, die aktuell keinen Zugriff auf Allris zulässt, schlägt der Vorsitzende vor, in der heutigen Sitzung über die Tagesordnungspunkte zu beraten und auch zu beschließen und in der Sitzung am 19.12.2022 in einem eigenen Tagesordnungspunkt mit allen zusammengefassten Tagesordnungspunkten die rechtsformelle Beschlussfassung vorzunehmen. Diesem Vorschlag stimmt der Rat bei einer Enthaltung zu.

 

Anschließend weist er auf die Tischvorlage <Auslobung einer Prämie> (2022/0557 BV) hin, die im öffentlichen Teil unter Einzelabstimmung beraten werden soll.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden zu Änderungswünschen der Tagesordnung beantragt SM Gaa den Tagesordnungspunkt 14 <Förderung und finanzielle Unterstützung der St. Ingberter Vereine> (2022/0547 BV) sowie Tagesordnungspunkt 23 <Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in St. Ingbert und Kirkel > (2022/0459 BV) im öffentlichen Teil zu behandeln. Frau Konschak-Klein weist darauf hin, dass es sich bei Tagesordnungspunkt 23 um eine Auftragsangelegenheit handelt und deshalb im nicht öffentlichen Teil behandelt werden muss. Nachdem der Vorsitzende zustimmt, den Tagesordnungspunkt 14 innerhalb der geschlossenen Abstimmung im öffentlichen zu behandeln, aber nicht in der Einzelabstimmung, verzichtetet SM Gaa auf die Änderung. FV Schaan beantragt, den Tagesordnungspunkt 14 innerhalb der Einzelabstimmung im nicht öffentlichen Teil zu behandeln.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen stimmt der Stadtrat der Aufnahme der Tischvorlage sowie dem Antrag von FV Schaan einstimmig zu.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden erklärt sich SM Meier bereit, den Vorsitz bei den Tagesordnungspunkten 11 <Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020> (2022/0463 BV) sowie 12 <Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020> (2022/0526 BV) zu übernehmen, da aufgrund der rechtlichen Vorgaben bei abschließenden Stadtratsbeschlüssen über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Oberbürgermeisters der Vorsitz durch den Oberbürgermeister abgegeben werden muss.

Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag einstimmig zu.