12.04.2022 - 1 Förderung von Wickelmöglichkeiten und Stillmögl...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Der Förderung von Wickel- oder auch Stillmöglichkeiten für Familien im Innenstadtbereich an Gewerbetreibende und den nachfolgenden Förderrichtlinien wird zugestimmt.

 

Förderrichtlinien

 

§ 1

Die Förderung soll auf den Innenstadtbereich begrenzt werden.

 

§ 2

Das Angebot einer Wickel- oder auch Stillmöglichkeit (Ersteinrichtung oder Erneuerung) ist in den Öffnungszeiten zu gewährleisten.

 

§ 3

Die Förderung wird nur einmalig gewährt in Höhe von 500,00 € und wird auf maximal 10

Standorte begrenzt. Die Förderzusage erfolgt nach Eingangsdatum der Anträge.

 

§ 4

Der Fördernehmer ist verpflichtet die Wickel- oder Stillmöglichkeit an der Eingangstür zu

bewerben.

 

§ 5

Die Stadtverwaltung übernimmt keine Haftung bei der Umsetzung und Nutzung der Wickel-

oder Stillmöglichkeiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0