12.04.2022 - 5 Antrag auf Bewilligung der Investitionszuweisun...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Aussprache fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

  1. Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2022 die Bewilligung der Investitionszuweisungen gemäß § 11 Abs.3 Satz 2 und 3 des Gesetzes über den Saarlandpakt, die gemäß den Vorgaben des § 11 Abs.3 Satz 4 des Gesetzes über den Saarlandpakt auf die Kommunen verteilt werden. Die Investitionszuweisungen werden zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Investitionen verwendet.

 

  1. Die Stadt St. Ingbert beantragt für das Jahr 2022 die Bewilligung der gemäß §12 Abs.1 des Gesetzes über den Saarlandpakt vorgesehenen Mittel aus dem Gesetz über den kommunalen Entlastungsfonds, die entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs.2 des Gesetzes über den Saarlandpakt auf die Kommunen verteilt werden. Die Mittel werden entsprechend den Vorgaben des § 12 Abs.1 ebenfalls zur Finanzierung der im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Investitionen bereitgestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0