09.12.2021 - 1 Ergänzung der Geschäftsordnung des Stadtrates -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 09.12.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Reguläre Sitzung ö/nö
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptverwaltung, Zentrale Steuerung und Digitalisierung (1)
- Bearbeiter:
- Heinz-Holger Hansen
- Beschlussart:
- ungeändert beschlossen
SM Berrang spricht sich dafür aus, dass eine Testpflicht grundsätzlich für alle Personen gelten sollte und nicht nur für nicht geimpfte Personen.
FV Raber begrüßt das Konzept, würde sich sogar für die 2-G-Regel aussprechen. Darüber hinaus bedauert er, dass die die Sitzungen in St. Ingbert nicht online durchgeführt werden.
Beschluss:
1.
Die Geschäftsordnung des Stadtrates, zuletzt geändert am 13.12.2012 wird um folgenden Paragraphen ergänzt:
"§ 3a - Hygienekonzept
(1) Der Stadtrat beschließt ein Hygienekonzept für die Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse. Das Hygienekonzept enthält verbindliche Regelungen für alle Ratsmitglieder zur Durchführung der Sitzungen. Insbesondere werden Voraussetzungen für die Teilnahme an und das Verhalten während der Sitzungen geregelt. Das jeweils geltende Hygienekonzept ist Bestandteil der Geschäftsordnung. Weitergehende rechtliche Regelungen durch Gesetz oder Verordnung bleiben unberührt.
(2) Der Stadtrat kann das Hygienekonzept jederzeit an aktuelle Entwicklungen anpassen.
(3) Das Hygienekonzept gilt auch für Sitzungen der Ortsräte und sonstiger Gremien, sofern dort keine gesonderte Regelung beschlossen wird."
2.
Das als Anlage beigefügte Hygienekonzept tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,3 kB
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