09.12.2021 - 17 Befristete Änderung der Wertgrenzen der Geschäf...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Infektionslage treten – in Abänderung der Geschäftsordnung - befristet bis zum 28.02.2022 folgende Regelungen und Wertgrenzen in Kraft:

  • Dem Oberbürgermeister wird – bei positiver Stellungnahme des RPA – die Erteilung aller Aufträge für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragsvolumen in Höhe von 250.000 € übertragen
  • Die Veräußerung von beweglichen Vermögensgegenständen wird bis zu einem geschätzten Verkehrswert von 25.000 auf die Verwaltung übertragen.
  • Die Fachausschüsse beschließen über Aufträge bis 500.000 Euro
  • Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 89 KSVG bis 25.000 € bereit zu stellen.
  • Der Haupt-, Personal- und Finanzausschuss (HPFA) wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel gemäß § 89 KSVG bis 250.000 € bereit zu stellen.
  • Die Verwaltung wird ermächtigt, in Personalangelegenheiten bis Entgeltgruppe 9b auf bis zu zwei Jahren zeitlich befristete Einstellungen vorzunehmen und Arbeitsverträge zu verlängern sowie die Abordnung und Versetzung von Beamten vorzunehmen
  • Der Stadtrat wird in seiner Sitzung über die Entscheidungen informiert.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

33

1

0