09.12.2021 - 9 Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haush...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Gemäß § 101 Abs. 2 KSVG wird dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2019 die Entlastung erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

0

0