09.12.2021 - 6 Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. R...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Für den Bereich Austraße wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. RO 12.05 „Austraße“ beschlossen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgen.

Der als Anlage 1 beigefügte Plan, der den Geltungsbereich abgrenzt, ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

34

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage