09.12.2021 - 5 Satzung der Stadt St. Ingbert über die Aufhebun...

Beschlussart:
ungeändert beschlossen
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Ohne weitere Wortmeldung fasst der Stadtrat nachstehenden Beschluss.

 

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Beschluss:

 

Aufgrund § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt Seite 682), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09. Dezember 2020 (Amtsblatt Teil 1 S. 1341), sowie des § 162 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geändert worden ist, wird gemäß Beschluss des Stadtrates vom ___.___._____ folgende Satzung beschlossen.

 

Satzung:

 

§ 1

Die Satzung der Stadt St. Ingbert über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Innenstadt von St. Ingbert-Mitte“ vom 31.03.1981 (rechtsverbindlich durch ortsübliche Bekanntmachung vom 07.07.1981), ergänzt durch Beschlussfassung vom 05.11.1985 (rechts-verbindlich durch ortsübliche Bekanntmachung vom 18.01.1986) und zuletzt erweitert durch Beschlussfassung vom 24.05.1994 (rechtsverbindlich durch ortsübliche Bekanntmachung vom 02.09.1994) wird aufgehoben.

 

§ 2

Das Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt, umfasst die Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan (Anlage) abgebildeten und durch eine Linie abgegrenzte Fläche. Dieser Lageplan ist Bestandteil der Satzung.

 

§ 3

Die Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

 

 

St. Ingbert, den ___.___._____

 

 

 

Mittelstadt St. Ingbert

 

 

 

Prof. Dr. Ulli Meyer

Oberbürgermeister

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

34

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage